Es ist uns eine Herzenssache.

Versicherung

Wir sind die Experten für die Absicherung von OldtimerYoungtimer, Newtimer und Premiumfahrzeug. Mit unseren leistungsstarken Produkten sichern wir auch Dein Liebhaberfahrzeug passgenau ab.

Versicherbare Fahrzeuggruppen​

Bei Herzenssache können Oldtimer, Youngtimer, Newtimer und Premiumfahrzeuge versichert werden. Da wir der Ansicht sind, dass Liebhaberfahrzeuge eine gute Absicherung verdienen, gibt es bei uns keine reine KFZ-Haftpflichtversicherung (also ohne einen Kaskoschutz). Die Haftpflicht ist aber natürlich Bestandteil jeder unserer Leistungsvarianten. Wir haben die Leistungsvarianten MultiRisk, Vollkasko oder Teilkasko im Angebot. In den Segmenten Old- und Youngtimer sind bei uns auch auch Motorräder, Wohnmobile, LKW, Traktoren usw. versicherbar.

Ab 30 Jahre

Oldtimer

Oldtimer sind Fahrzeuge, die vor mindestens 30 Jahren erstmal in Verkehr gekommen sind, weitestgehend dem Originalzustand entsprechen, in einem guten Erhaltungszustand sind und zur Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dienen. Der Oldtimer-Bestand wächst kontinuierlich und hat sich in den vergangenen zehn Jahren sogar mehr als verdoppelt. Da immer mehr Automobile das stolze Alter von 30 Jahren erreichen, sinken deren Anschaffungskosten und immer mehr Menschen haben die Möglichkeit, ihre vierrädrige Leidenschaft auszuleben. Ob Sie über eine Sammlung verfügen oder über ein Einzel-Liebhaberstück, ob Sie es als Alltagsfahrzeug nutzen und täglich fahren oder es in einer Ausstellung stehen haben, oder ob Ihr „Oldie“ vielleicht sogar ein Zweirad oder ein Nutzfahrzeug ist, ist uns egal. Wir lieben Oldtimer jeder Art! Und wir sichern sie gerne ab.

20 bis 29 Jahre

Youngtimer

Youngtimer sind bei uns Fahrzeuge, die mindestens 20 Jahre alt sind. Diese müssen weitestgehend dem Originalzustand entsprechen und in einem guten Erhaltungszustand sein. Youngtimer sind auf den Straßen noch relativ häufig zu sehen – der soliden und langlebigen Bauweise der Konstrukteure zum Dank! Und nicht selten ist man überrascht, welche Fahrzeuge bereits „Ü20“ sind und somit in das Segment fallen. Übrigens: Rund 600.000 Fahrzeuge im Youngtimer-Segment in Deutschland haben sogar Oldtimer-Potential.

10 bis 19 Jahre

Newtimer

Als Newtimer können Fahrzeuge bereits ab 10 Jahren gelten. Diese müssen weitestgehend dem Originalzustand entsprechen und in einem guten Erhaltungszustand sein. 

Unter 10 Jahre & ab Neuwert 130.000 Euro

Premiumfahrzeuge

Bei Herzenssache können Premiumfahrzeuge ab einem Neuwert von 130.000 EUR versichert werden. Da sich das Nutzungsverhalten mit Fahrzeugen im Premiumsegment meist von der Nutzung eines “normalen” KFZ unterscheidet, ist auch die Berücksichtigung dieser dadurch entstehenden besonderen Ansprüche in der Versicherung des Premiumfahrzeuges wichtig.

Neugierig geworden?

Du kannst Deine Versicherungskosten hier berechnen und die Versicherung online abschließen. Eine eVB (elektronische Versicherungs­bestätigung) erhältst Du im Anschluss.

Optimaler Schutz für Dein Fahrzeug.

Leistungsvarianten in der Übersicht

Wir haben drei Leistungsvarianten im Angebot: MultiRisk, Vollkasko und Teilkasko. In allen drei Varianten ist die KFZ-Haftpflichtversicherung inkludiert. Eine reine Haftpflicht, ohne Kaskodeckung, bieten wir nicht an.

MultiRisk

Die Kaskoversicherung umfasst:

  • Alle Leistungen aus Teilkasko und Vollkasko
  • + MultiRisk-Deckung: Ersetzt alle Schäden am Fahrzeug, soweit diese nicht ausdrücklich vom Versicherungsschutz ausgenommen sind.

Vollkasko

Die Kaskoversicherung umfasst:

  • Alle Leistungen aus der Teilkasko
  • + Schutz Ihres Fahrzeugs bei selbstverschuldeten Unfällen
  • + Fremdverschuldete Schäden an Ihrem Fahrzeug durch z.B. Fahrerflucht
  • + Schäden an Ihrem Fahrzeug bei unklarer Rechtslage

Teilkasko

Die Kaskoversicherung umfasst:

  • Diebstahl und Raub
  • Vandalismus
  • Brand und Explosion
  • Glasbruch
  • Kurzschluss und Tierbiss
  • Zusammenstoß mit Tieren

KFZ-Haftpflichtversicherung

Die KFZ-Haftpflicht ist bei Herzenssache immer Bestandteil der Deckung.

Alle Leistungsvarianten sind mit und ohne Selbstbehalt möglich. Eine zusätzliche Vorsorgeversicherung von bis zu 50 % des vereinbarten Versicherungswertes ist beitragsfrei möglich. Alle Leistungsvarianten beinhalten die Kfz-Haftpflichtversicherung, die gesetzlich vorgeschrieben ist (Deckungssummen 15 Mio. EUR je geschädigter Person). Eine Fahrerschutzversicherung können Sie zusätzlich vereinbaren. Für Fahrzeugsammlungen bieten wir Sonderlösungen an. Bitte beachte, dass einige Fahrzeugmodelle bzw. bei einer Versicherungsanfrage ab einer bestimmten Versicherungssumme Mindestselbstbehalte in der gewünschten Kaskoabsicherung in Kraft treten.

Sonderbedingungen

Unsere Sonderbedingungen können hier heruntergeladen werden.

Weiteres zur MultiRisk

Multi-Risk-Versicherung

(8) Bei Vereinbarung einer Multi-Risk-Versicherung besteht abweichend von A.2.2 AKB (Teilkasko), A.2.3 AKB (Vollkasko) und Absatz 1 bis 4 sowie Absatz 7 dieser Bestimmung Versicherungsschutz für alle Schäden am versicherten Fahrzeug, die während der Vertragsdauer eintreten.

Das gilt nicht für Schäden,

  • die mittelbare oder unmittelbare Folge des gewöhnlichen Alterungsprozesses (insbesondere durch Korrosion, Oxydation, Rost) sind,
  • die mittelbare oder unmittelbare Folge von Verschleiß sind, d. h. durch die Abnutzung des Fahrzeuges, seiner Teile oder seines Zubehörs infolge des Gebrauchs entstehen,
  • die durch allmähliche Einwirkung oder chemischer Reaktionen entstehen,
  • die durch thermische Probleme (insbesondere durch Kühl- oder Schmiermittelmangel) entstehen, es sei denn, die thermischen Probleme sind Folge von Kollision, Brand oder Tierbiss,
  • die an Motor- und/oder Getriebe durch Fehlbedienung oder Überbeanspruchung entstehen,
  • die Folge fehlerhafter Ausführung von Reparaturen, Restaurierungen, Um- oder Einbauten, Konstruktions- oder Materialfehlern sind
  • bei denen ein Dritter Ihnen gegenüber verpflichtet ist, den Schaden zu ersetzen (z. B. im Rahmen der Garantie oder Gewährleistung).

Darüber hinaus gelten die Ausschlüsse nach A.2.16 AKB und Ziffer 10. dieser Sonderbedingungen.

Weiteres zur Teilkasko

Teilkasko-Versicherung

Mut- oder böswillige Handlungen

(1) Versichert sind im Rahmen der Fahrzeugteilversicherung ergänzend zu A.2.2 AKB auch Schäden am versicherten Fahrzeug durch mut- oder böswillige Handlungen von Personen, die in keiner Weise berechtigt sind, das Fahrzeug zu gebrauchen (Vandalismus). Als berechtigt sind insbesondere Personen anzusehen, die vom Verfügungsberechtigten mit der Betreuung des Fahrzeugs beauftragt wurden (z. B. Reparateur, Hotelangestellter) oder in einem Näheverhältnis zu dem Verfügungsberechtigten stehen (zum Beispiel dessen Arbeitnehmer, Familien- oder Haushaltsangehörige).

Überführung auf der Ladefläche

(2) Im Rahmen der Fahrzeugteilversicherung besteht ergänzend zu A.2.2 AKB auch Versicherungsschutz für Schäden an dem versicherten Fahrzeug durch einen Unfall des Transportmittels, auf dessen Ladefläche das versicherte Fahrzeug befördert wird (Transportmittelunfall).

Tierbiss und Folgeschäden

(3) Abweichend von A.2.2 Absatz 5 AKB gilt: Durch den Tierbiss ausgelöste Folgeschäden am Fahrzeug sind bis zu einer Höhe von 5.000 Euro je Schadenereignis mitversichert.

Lawinen, Erdrutsch, Muren und Dachlawinen

(4) Im Rahmen der Fahrzeugteilversicherung (vergl. A.2.2 AKB) sind zusätzlich Schäden durch die unmittelbare Einwirkung von Lawinen, Erdrutsch oder Muren versichert. Lawinen sind an Berghängen oder von Dächern niedergehende Schnee- oder Eismassen. Erdrutsch ist das Abgleiten größerer Erd- oder Gesteinsmassen auch in Verbindung mit Bäumen oder Bauwerken. Muren sind Abgänge von Geröll, Schlamm und Gesteinsmassen, auch in Verbindung mit Baumgruppen.

Schlüsselverlust nach Einbruch oder Raub

(5) Bei Verlust eines Fahrzeugschlüssels durch Einbruch, Raub oder räuberische Erpressung ersetzen wir – im Rahmen der Fahrzeugteilversicherung (vergl. A.2.2 AKB) – die Kosten für die zur Schadenverhütung notwendige Änderung der Fahrzeugschlösser und -schlüssel – bis zu einem Betrag von insgesamt 1.000 Euro je Schadenereignis. Hinweis: Die Fahrzeugschlüssel selbst sind im Rahmen von A.2.2 AKB mitversichert.