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Wertermittlung & Gutachten

Wir sind die Experten für die Absicherung von OldtimerYoungtimer, Newtimer und Premiumfahrzeug. Mit unseren leistungsstarken Produkten sichern wir auch Dein Liebhaberfahrzeug passgenau ab.

Verschiedene Bewertungsmethoden

Die Wertermittlung von klassischen Fahrzeugen erfolgt in der Regel anhand verschiedener Faktoren wie dem Alter, dem Zustand, der Originalität, der Seltenheit und der Geschichte des Fahrzeugs. Es gibt verschiedene Bewertungsmethoden, die von Experten und Oldtimer-Enthusiasten verwendet werden, um den Wert eines Oldtimers zu bestimmen.

Einige der gebräuchlichsten Methoden sind die nebenstehenden.

Die Wertermittlung von Oldtimern ist oft subjektiv und hängt von verschiedenen Faktoren ab. Es ist daher ratsam, mehrere Bewertungsmethoden zu verwenden und sich von einem Experten beraten zu lassen, um einen realistischen Wert des Fahrzeugs zu erhalten.

Hier wird der Wert des Oldtimers anhand ähnlicher Fahrzeuge auf dem Markt bestimmt.

Hier wird der Zustand des Oldtimers anhand einer Skala von 1 bis 5 oder 1 bis 6 bewertet. Ein Zustand 1-Fahrzeug wäre ein perfekt restauriertes und gepflegtes Fahrzeug, während ein Zustand 6-Fahrzeug ein Restaurierungsprojekt ist.

Hier wird der Wert des Oldtimers aufgrund seiner historischen Bedeutung oder Seltenheit bestimmt. Zum Beispiel könnten Fahrzeuge, die in einer begrenzten Stückzahl produziert wurden oder die eine besondere Rolle in der Geschichte der Automobilindustrie spielen, einen höheren Wert haben.

Hier wird ein Experte hinzugezogen, um den Wert des Oldtimers zu bestimmen. Diese Experten können beispielsweise Mechaniker, Karosseriebauer oder Sachverständige sein.

Gängige Wertunterscheidungen

Die Absicherung des Wertes Deines Fahrzeugs kann sehr unterschiedlich ausfallen und die Folgen sind nicht immer bekannt. Die gängigen Wertunterscheidungen sind hier beschrieben. Die Basis der Werte ist der Zeitpunkt der Wertermittlung.

Marktwert

Der Marktwert ist der Durchschnittspreis, den das Fahrzeug heute bei einem Verkauf am Privatmarkt erzielen würde, d.h. bei einem An- oder Verkauf würde für dieses Fahrzeug der als Marktwert ermittelte Betrag fließen. Der Marktwert enthält weder Mehrwertsteuer noch Händlergewinnspanne.

Wiederbeschaffungswert

Definiert den bei einem Kauf bei einem seriösen Händler zu bezahlenden Preis für ein dem Zustand entsprechendes Fahrzeug inklusive aller den Preis beeinflussenden, sachlichen Merkmale. Sollte es ein solches Angebot nicht geben, orientiert sich der Wert nach dem Preis für einen den genannten Faktoren entsprechenden Fahrzeugkauf am Privatmarkt.

Wiederherstellungswert

Der Wiederherstellungswert ist der höchste dieser drei gängigen Werte! Er bemisst sich an den Kosten für die Beschaffung eines entsprechenden, gebrauchten Fahrzeuges zuzüglich der Kosten, die dafür entstehen, dieses Fahrzeug in den des versicherten Fahrzeuges entsprechenden Zustand zu versetzen. Es ist dabei unerheblich, ob sich dieser Preis bei einem Verkauf tatsächlich am Markt erzielen lässt. Es ist eine rechnerisch ermittelte Summe aus allen sichtbaren und /oder belegbaren Investitionen.

Gutachten

Bei einem auf Oldtimer spezialisierten Gutachter kannst Du Dein Fahrzeug inspizieren und den Wert ermitteln lassen. Ein Kurzgutachten gibt eine Kurzzusammenfassung der wichtigsten Merkmale des Fahrzeugs wieder. Ein detailliertes Gutachten beschreibt den Fahrzeugzustand und -wert dagegen sehr ausführlich.

Für den Wertnachweis bei Oldtimern und Youngtimern genügt ein Kurzgutachten das nicht mehr als 3 Jahre alt ist. Auch ein vollständiges Gutachten ist für den Wertnachweis geeignet. Bei Premiumfahrzeugen kann neben einem Gutachten auch der Kaufbeleg als Wertnachweis eingereicht werden. Allerdings gilt: Sofern mehr als der ursprüngliche Kaufpreis versichert werden soll, benötigen wir für Premiumfahrzeuge ein aktuelles, detailliertes Gutachten.

Ein Kurzgutachten kostet in der Regel ca. 150 EUR. Ein ausführliches Gutachten kann ab 450 EUR und mehr kosten, je nach erforderlichem Aufwand des Gutachters für das Fahrzeug.

Unser Tipp

Da die Beweislast in einem Schadenfall bei Dir liegt, empfehlen wir generell mindestens ein Kurzgutachten als Wertnachweis bei einem fachlich versierten Gutachter erstellen zu lassen. Wir empfehlen bestehende Wertnachweise in regelmäßigen Abständen (am besten nach 2, spätestens aber nach 3 Jahren) aktualisieren zu lassen und diese im Versicherungsvertrag hinterlegen zu lassen. Ein bereits vorhandenes älteres Kurzgutachten kann mit geringen Kosten von einem Gutachter aktualisiert werden. Der aktuelle Wert Deines Fahrzeuges ist somit nachweisbar.

Selbstbewertung

Zur Wertermittlung kannst Du bei Herzenssache in der Regel eine Selbstbewertung bei einem Fahrzeugwert bis zu 130.000 EUR mit dem im Downloadbereich erhältlichen Selbstbewertungs-Formular vornehmen. Ausnahmen gibt es z.B. bei Fahrzeugumbauten. Das Formular zur Selbstbewertung inkl. einer Anleitung kannst Du hier herunterladen:

Unsere Empfehlung

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