Du fragst, wir antworten.

FAQ

Hier beantworten wir häufig gestellte Fragen zu Klassikern und Premiumfahrzeugen​.

Falls Deine Frage hier nicht beantwortet wird, kontaktiere uns gerne! Unsere Kontaktdaten findest du unten auf jeder Seite.

Grundsätzliche Fragen zum Angebot

Die Kfz-Alltagsversicherung sichert den Fahrzeugwert abzüglich einer angenommenen Wertminderung durch Abnutzung ab. Wir versichern den tatsächlichen Wert Ihres Oldtimer, Youngtimer oder Newtimer – denn bei einem Klassiker steigt der Wert oft durch die Verknappung gut erhaltener Fahrzeuge eines Modells.

Wir sichern Fahrzeuge der Kategorie Oldtimer, Youngtimer, Newtimer und Premiumfahrzeug ab. Alle Details dazu findest du auf unserer Seite „Produkte“.

Versicherbar sind bei uns Klassiker mit und ohne H-Kennzeichen, Rote Nummern und  Saisonkennzeichen.

Bei Antragstellung senden wir Ihnen eine „elektronische Versicherungsbestätigung“ (eVB) für eine Neuzulassung zu oder kümmern uns bei einem Versicherer-Wechsel für Sie um die Mitteilung an die Zulassungsstelle. Der Versicherungsschein wird Ihnen anschließend schnellstmöglich per E-Mail zugeschickt.

Wenn Sie die „elektronische Versicherungsbestätigung“ (eVB) erhalten und Ihr Fahrzeug anmelden, ist es im Rahmen der Kfz- Haftpflicht versichert, auch wenn Sie den Vertrag noch nicht erhalten haben. Wenn Sie bereits einen Antrag eingereicht haben, besteht der Versicherungsschutz im beantragten Umfang.

Sie können Ihr Premiumfahrzeug ab einem Neuwert von 130.000 Euro bei uns versichern, wenn Sie es als Liebhaberfahrzeug nutzen. Demnach ist eine Premiumfahrzeugversicherung möglich, wenn keine Nutzung als Alltagsfahrzeug, keine geschäftliche und keine gewerbliche Nutzung (wie z. B. bei Vermietung) vorliegt.

Alle Änderungen müssen bei uns per Mail an info@herzenssache.eu eingereicht und von uns bestätigt werden. Vertragsänderungen, z. B. über den Fahrzeugwert, sind nach Eingang des Wertnachweises/Gutachtens bei uns gültig.

Um den Fahrzeugwert anzupassen, genügt es, wenn Sie alle 3 Jahre ein Aktualisierungsgutachten einreichen. Dieses ist dann für weitere 3 Jahre gültig, bis zum Ablauf der 3-Jahres Gültigkeitsfrist, oder bis Sie erneut ein Gutachten einreichen.

Bitte melden Sie sich schnellstmöglich bei uns, damit wir den Schaden für Sie erfassen können.
>> Zur Schadenfall-Hotline

Zugelassene Fahrzeuge müssen mindestens über eine Zustandsnote 3 verfügen. 

Bei baulichen Veränderungen eines Fahrzeugs, wie z. B. Tieferlegung, Leistungsänderung o. ä. nehmen wir eine individuelle Prüfung vor. Dies gilt auch für besondere Lackierungen.

Für Fahrzeuge, die absichtlich einen umfangreich verrosteten und/oder ungepflegten Look haben, sogenannte „Ratten“, bieten wir keine Lösung an. 

Oldtimer, Youngtimer und Newtimer versichern.

Eine Oldtimer-Versicherung ist eine spezielle Kfz-Versicherung für Liebhaberfahrzeuge. Sie berücksichtigt, dass ein Oldtimer ein erhaltenswertes Fahrzeug mit besonderen Anforderungen an eine Versicherung ist.

Ein Oldtimer ist bei Herzenssache ein Fahrzeug, das bei Versicherungsbeginn mindestens 30 Jahre alt ist.
Das Alter wird nach Baujahr oder Erstzulassung bestimmt.
Das Fahrzeug muss sich weitestgehend im Originalzustand befinden.
Der individuelle Zustand des Fahrzeugs ist für die Prüfung wichtig.

Ein Youngtimer ist bei Herzenssache ein Fahrzeug, das bei Versicherungsbeginn 20 bis 29 Jahre alt ist.
Das Alter wird nach Baujahr oder Erstzulassung bestimmt.
Das Fahrzeug muss sich weitestgehend im Originalzustand befinden.
Der Zustand und der Wert des Fahrzeugs sind für die Versicherung relevant.

Ein Newtimer ist bei Herzenssache ein Fahrzeug, das 15 bis 19 Jahre alt ist.
Das Alter wird nach Baujahr oder Erstzulassung bestimmt.
Ein Newtimer kann ein Liebhaberfahrzeug sein.
Die konkrete Versicherbarkeit hängt vom Fahrzeug, Zustand und Antrag ab.

Ein klassisches Motorrad ist bei Herzenssache ein Kraftrad, das mindestens 20 Jahre alt ist.
Das Alter wird nach Baujahr oder Erstzulassung bestimmt.
Der Zustand des Motorrads ist für die Prüfung wichtig.
Der Wert des Motorrads muss nachvollziehbar sein.

Zu den Liebhaberfahrzeugen zählen bei Herzenssache Oldtimer, Youngtimer, Newtimer und klassische Motorräder.
Das Fahrzeug sollte sich weitestgehend im Originalzustand befinden.
Zulässige Veränderungen dürfen den ursprünglichen Charakter des Fahrzeugs nicht wesentlich verändern.
Die konkrete Versicherbarkeit hängt vom Fahrzeug und den Angaben im Antrag ab.

Ja, viele Fahrzeuge kannst du direkt online im Tarifrechner berechnen.
Die Online-Berechnung ist noch keine automatische Vertragszusage.
Nach dem Antrag prüft Herzenssache die Angaben zum Fahrzeug und zur Nutzung. Bei vielen Fahrzeugen kann dies automatisch geschehen. Einige Fahrzeuge, die beispielsweise Umbauten aufweisen oder aus anderen Gründen einer besonderen Betrachtung bedürfen, prüfen unsere Experten manuell.

Bei Herzenssache kannst du Liebhaberfahrzeuge und Premiumfahrzeuge versichern. Zu den Liebhaberfahrzeugen zählen Oldtimer, Youngtimer, Newtimer und klassische Motorräder. Premiumfahrzeuge sind besonders hochwertige Fahrzeuge mit eigenen Voraussetzungen. Die konkrete Versicherbarkeit hängt vom Fahrzeug, Zustand, Wert und Nutzungsprofil ab.

Ein Premiumfahrzeug ist bei Herzenssache ein Fahrzeug, das nicht älter als 14 Jahre ist. Es muss bei der Neuanschaffung mindestens 130.000 Euro gekostet haben. Ein Premiumfahrzeug sollte sich weitestgehend im Originalzustand befinden und darf nicht als Alltagsfahrzeug genutzt werden. Es darf nicht geschäftlich oder gewerblich genutzt werden.
Ein Premiumfahrzeug darf nicht von Personen unter 30 Jahren gefahren werden und es darf höchstens 10.000 Kilometer pro Jahr gefahren werden.

Voraussetzungen: Zustand, Nutzung, Fahrer und Kilometer

Dein Oldtimer muss bei Versicherungsbeginn mindestens 30 Jahre alt sein. Er sollte sich weitestgehend im Originalzustand befinden. Der Zustand des Fahrzeugs ist für Risikoprüfung, Wertbestimmung und Beitrag wichtig. Der Wert des Fahrzeugs sollte durch ein Gutachten oder eine akzeptierte Selbstbewertung nachvollziehbar sein.

Dein Youngtimer muss bei Versicherungsbeginn 20 bis 29 Jahre alt sein.
Er sollte sich weitestgehend im Originalzustand befinden. Der Zustand des Fahrzeugs ist für die Versicherung wichtig. 

Dein Newtimer muss bei Versicherungsbeginn 15 bis 19 Jahre alt sein. Er sollte sich weitestgehend im Originalzustand befinden. Zustand, Wert und Nutzung fließen in die Prüfung ein. Die konkrete Versicherbarkeit wird anhand deiner Angaben geprüft.

Ja, bei Herzenssache kann ein Oldtimer auch ohne H-Kennzeichen versichert werden. Ein Oldtimer ist bei Herzenssache ein Fahrzeug ab 30 Jahren. Ein H-Kennzeichen ist für die Oldtimer-Versicherung bei Herzenssache keine zwingende Voraussetzung. Entscheidend sind Alter, Originalzustand, Zustand, Wert und die Angaben im Antrag.

Nein, für einen Youngtimer brauchst du kein H-Kennzeichen.
Ein H-Kennzeichen gibt es in Deutschland grundsätzlich erst für Fahrzeuge ab 30 Jahren. Ein Youngtimer ist bei Herzenssache 20 bis 29 Jahre alt. Deshalb ist ein Youngtimer bei Herzenssache eine eigene Fahrzeugklasse ohne H-Kennzeichen.

Nein, für einen Newtimer brauchst du kein H-Kennzeichen.
Ein H-Kennzeichen gibt es in Deutschland grundsätzlich erst für Fahrzeuge ab 30 Jahren. Ein Newtimer ist bei Herzenssache 15 bis 19 Jahre alt. Deshalb ist ein Newtimer bei Herzenssache eine eigene Fahrzeugklasse ohne H-Kennzeichen.

Eine allgemeine Garagenpflicht gibt es bei Herzenssache nicht.
Der Abstellort kann trotzdem für die Risikoprüfung relevant sein.
Du solltest den tatsächlichen Abstellort im Antrag korrekt angeben.
Die konkrete Annahme hängt vom Fahrzeug und den Vertragsdaten ab.

Ja, ein Carport oder Stellplatz kann je nach Fahrzeug und Risikoprüfung ausreichen. Eine pauschale Garagenpflicht gibt es bei Herzenssache nicht. Der tatsächliche Abstellort sollte im Antrag korrekt angegeben werden. Die konkrete Bewertung hängt vom Fahrzeug und den Vertragsdaten ab.

Für Premiumfahrzeuge gilt eine jährliche Fahrleistung von höchstens 10.000 Kilometern. Für Liebhaberfahrzeuge gibt es bei Herzenssache keine klassische Kilometerstaffel wie in vielen Standard-Kfz-Tarifen.
Die Angaben im Antrag und Vertrag bleiben trotzdem maßgeblich.
Änderungen bei der Nutzung solltest du Herzenssache mitteilen.

Die erlaubte Nutzung ergibt sich aus deinem Antrag und deinem Vertrag.
Für Liebhaberfahrzeuge gibt es bei Herzenssache keine klassische Kilometerstaffel wie in vielen Standard-Kfz-Tarifen.
Alle Angaben im Antrag müssen trotzdem vollständig und korrekt sein.
Wichtige Änderungen bei der Nutzung solltest du Herzenssache mitteilen.

Bei Herzenssache gibt es für Liebhaberfahrzeuge kein pauschales Alltagsfahrzeug-Verbot. Das Fahrzeug muss trotzdem als Liebhaberfahrzeug zum Tarif passen. Die tatsächliche Nutzung muss zu den Angaben im Antrag und Vertrag passen. Bei Premiumfahrzeugen ist die Nutzung als Alltagsfahrzeug ausdrücklich ausgeschlossen.

Bei Herzenssache gibt es für Liebhaberfahrzeuge kein pauschales Alltagsfahrzeug-Verbot. Ein Youngtimer muss trotzdem als Liebhaberfahrzeug zum Tarif passen. Die tatsächliche Nutzung muss zu den Angaben im Antrag und Vertrag passen. Wenn sich die Nutzung ändert, solltest du Herzenssache informieren.

Nein, ein Premiumfahrzeug darf bei Herzenssache nicht als Alltagsfahrzeug genutzt werden. Ein Premiumfahrzeug darf auch nicht geschäftlich oder gewerblich genutzt werden. Die jährliche Fahrleistung darf höchstens 10.000 Kilometer betragen. Das Fahrzeug darf nicht von Personen unter 30 Jahren gefahren werden.

Für Premiumfahrzeuge gilt ein Mindestalter von 30 Jahren für Fahrer.
Für Liebhaberfahrzeuge ergibt sich der zulässige Fahrerkreis aus Antrag und Versicherungsschein. Der Fahrer muss im öffentlichen Straßenverkehr die erforderliche Fahrerlaubnis besitzen. Das Fahrzeug darf nur von berechtigten Fahrern genutzt werden.

Bei Herzenssache gibt es für Liebhaberfahrzeuge kein pauschales Fahranfänger-Verbot. Der zulässige Fahrerkreis ergibt sich aus Antrag und Versicherungsschein. Der Fahrer muss die erforderliche Fahrerlaubnis besitzen. Für Premiumfahrzeuge sind Fahrer unter 30 Jahren ausgeschlossen.

Kennzeichen und Zulassung

Ein H-Kennzeichen gibt es in Deutschland grundsätzlich erst für Fahrzeuge ab 30 Jahren. Das Fahrzeug muss außerdem weitgehend original und gut erhalten sein. Für das H-Kennzeichen ist ein Oldtimer-Gutachten erforderlich. Das H-Kennzeichen ist eine Zulassungsfrage und nicht automatisch eine Versicherungszusage.

Nein, ein H-Kennzeichen ist keine Oldtimer-Versicherung. Ein H-Kennzeichen betrifft die Zulassung als historisches Fahrzeug. Eine Oldtimer-Versicherung regelt den Versicherungsschutz für das Fahrzeug.
Bei Herzenssache kann ein Oldtimer auch ohne H-Kennzeichen versichert werden.

Ja, der Versicherungsschutz gilt grundsätzlich in Europa. Der Schutz gilt auch in den außereuropäischen Gebieten, die zum Geltungsbereich der Europäischen Union gehören. Mit internationaler Versicherungskarte kann der Schutz auch in weiteren dort genannten Ländern gelten. Vor einer Auslandsfahrt solltest du prüfen, ob dein Zielland vom Versicherungsschutz umfasst ist.

Ja, Fahrzeuge mit rotem Oldtimerkennzeichen können bei Herzenssache versichert werden. Das rote Oldtimerkennzeichen muss für das Fahrzeug gültig sein. Das Fahrzeug muss im Versicherungsschein oder Nachtrag genannt sein. Der Versicherungsschutz gilt nur für die dort genannten Fahrzeuge.

Der Versicherungsschutz gilt nur für das Fahrzeug, das im Versicherungsschein oder Nachtrag genannt ist. Weitere Fahrzeuge müssen Herzenssache unverzüglich gemeldet werden. Für weitere Fahrzeuge muss eine eigene Kfz-Versicherung beantragt werden. Ohne Meldung kann der Versicherungsschutz gefährdet sein.

Für das rote Oldtimerkennzeichen muss ein gültiges Fahrzeugscheinheft bestehen. Das Kennzeichen muss für das konkrete Fahrzeug ausgegeben sein. Weitere Fahrzeuge müssen Herzenssache unverzüglich gemeldet werden. Der Versicherungsschutz richtet sich nach Versicherungsschein, Nachtrag und Vertrag.

Tarifrechner

Tipps & Tricks zum Tarifrechner

In den Videos geben wir Ihnen Hilfestellung zur Verwendung des Tarifrechners.

Bei einem selbstverschuldeten Unfall sind die Insassen über die Kfz-Haftpflicht des Halters abgesichert. Der Fahrer jedoch nicht! Gerade bei klassischen Fahrzeugen ohne moderne Sicherheitssysteme ist es ratsam, diese Versorgungslücke durch eine Fahrerschutz-Versicherung zu schließen. Die Fahrerschutzversicherung bietet finanzielle Sicherheit für den berechtigten Fahrer, wenn dieser bei einem selbst- oder mitverschuldeten Unfall einen Personenschaden erleidet.

Wir erweitern den Geltungsbereich der Kaskoversicherung (vgl. A 2.4. AKB) auf weltweiten Versicherungsschutz im Rahmen der vereinbarten Kasko­versicherung.

Tierbissfolgeschäden am Fahrzeug sind bereits ab der Teilkasko mit 5.000 EUR  abgesichert. Mit dem Zusatzpaket “Plus” wird die Summe auf 10.000 EUR erhöht. In der MultiRisk-Variante sind Folgeschäden durch Tierbiss in unbegrenzter Höhe abgesichert.

Kurzschlussfolgeschäden am Fahrzeug sind bereits ab der Teilkasko mit 5.000 EUR  abgesichert. Mit dem Zusatzpaket “Plus” wird die Summe auf 10.000 EUR erhöht. In der MultiRisk-Variante sind Folgeschäden durch Kurzschluss in unbegrenzter Höhe abgesichert.

Versichert gelten Schäden an gelagerten Fahrzeug- und Ersatzteilen für das bei uns versicherte Fahrzeug gegen die Gefahren Brand, Blitzschlag, Explosion, Leitungs­wasser, Einbruchdiebstahl und Sturm. Diese Absicherung ist im Zusatzpaket “Plus” enthalten.

Versicherungsschutz besteht im Rahmen der KFZ-Haftpflichtversicherung für Sachschäden, die von Dir oder einer mitversicherten Person durch den Gebrauch des versicherten Pkw an anderen auf Dich zugelassenen Kraft­fahrzeugen, Dir gehörenden Gebäuden oder Deinen sonstigen Sachen verursacht werden. Diese Absicherung ist im Zusatzpaket “Plus” enthalten.

Dieser Baustein erweitert den Vollkasko- oder MultiRisk-Deckungsschutz bei freien Fahrten auf Rennstrecken oder bei Track Days. Rennveranstaltungen, bei denen es auf die Erzielung einer Höchstgeschwin­digkeit ankommt, sind generell vom Versicherungsschutz ausgeschlossen und nicht versicherbar.

Zusätzliche Bausteine.

Welche Bausteine kann ich abschließen?

Diese Bausteine können flexibel zu unseren Tarifen hinzugewählt werden.

Beschwerde & Kündigung

Fragen zur Beendigung der Versicherung

Fahrzeug verkauft? Unzufrieden? Hier gibt es Antworten.

Wir nehmen Ihre Kritik persönlich entgegen. Meistens kann ein Problem gemeinsam gelöst werden. Wir sind zu den Geschäftszeiten für Sie telefonisch unter 0451-290 432-0 oder per E-Mail unter info@herzenssache.eu erreichbar.

Sie können den Vertrag zum Ablauf eines jeden Monats kündigen. Die Kündigung ist nur dann wirksam, wenn sie uns spätestens einen Monat vor dem Zeitpunkt zugeht, zu dem der Vertrag enden soll. Die Kündigung betrifft den vollen Umfang der Leistungen des gekündigten Vertrages, inklusive Leistungserweiterungen.

Ihre Kündigung richten Sie bitte per E-Mail an info@herzenssache.eu oder per Post an Herzenssache. Der Assekuradeur! GmbH, Ziegelstr. 157a, 23556 Lübeck.

Sie zahlen an uns in diesem Fall nur die anteilige Jahresprämie. Die Kündigung betrifft den vollen Umfang der Leistungen des gekündigten Vertrages, inklusive Leistungserweiterungen.