Oldtimer
Die Leidenschaft für Oldtimer und klassische Fahrzeuge wächst. Bei Herzenssache kannst Du Oldtimer ab 30 Jahren versichern, vom Auto über Motorrad und Wohnmobil bis zu Lkw und Traktor. Du wählst zwischen Teilkasko, Vollkasko und MultiRisk, die Kfz-Haftpflicht ist immer inklusive.
Unsere Vorteile:
- Alltägliche Nutzung von Oldtimern ist versicherbar (Daily Driver).
- Es wird kein Alltags-PKW als „Erstauto“ benötigt.
- Niedrige Laufleistungen bis 2.500 Km/Jahr sind zur Beitragsoptimierung möglich.
- Versicherungsnehmer sind ab 18 Jahren möglich.
- Begleitetes Fahren ab 17 Jahren ist beitragsfrei mitversichert.
- Selbstbewertungen sind bis 130.000 EUR Fahrzeugwert möglich.
- Bei Oldtimern kann bei uns ohne Kilometerbegrenzung versichert werden.
- Im Regelfall ist kein überdachter Stellplatz erforderlich.
- Freies Fahren auf Rennstrecken (ohne Renncharakter) ist versicherbar.
- Fahrzeugumbauten sind versicherbar.
- Ab 20 Jahren können auch Motorräder, Wohnmobile, LKW, Traktoren usw. versichert werden.
Unsere Leistungen
Drei Leistungsvarianten – alle inklusive Kfz-Haftpflicht. Eine reine Haftpflichtversicherung ohne Kasko-Schutz bieten wir nicht an.
Teilkasko
- Diebstahl und Raub
- Vandalismus
- Brand und Explosion
- Glasbruch
- Kurzschluss und Tierbiss
- Zusammenstoß mit Tieren
Weiteres zur Teilkasko
Teilkasko-Versicherung
Mut- oder böswillige Handlungen
(1) Versichert sind im Rahmen der Fahrzeugteilversicherung ergänzend zu A.2.2 AKB auch Schäden am versicherten Fahrzeug durch mut- oder böswillige Handlungen von Personen, die in keiner Weise berechtigt sind, das Fahrzeug zu gebrauchen (Vandalismus). Als berechtigt sind insbesondere Personen anzusehen, die vom Verfügungsberechtigten mit der Betreuung des Fahrzeugs beauftragt wurden (z. B. Reparateur, Hotelangestellter) oder in einem Näheverhältnis zu dem Verfügungsberechtigten stehen (zum Beispiel dessen Arbeitnehmer, Familien- oder Haushaltsangehörige).
Überführung auf der Ladefläche
(2) Im Rahmen der Fahrzeugteilversicherung besteht ergänzend zu A.2.2 AKB auch Versicherungsschutz für Schäden an dem versicherten Fahrzeug durch einen Unfall des Transportmittels, auf dessen Ladefläche das versicherte Fahrzeug befördert wird (Transportmittelunfall).
Tierbiss und Folgeschäden
(3) Abweichend von A.2.2 Absatz 5 AKB gilt: Durch den Tierbiss ausgelöste Folgeschäden am Fahrzeug sind bis zu einer Höhe von 5.000 Euro je Schadenereignis mitversichert.
Lawinen, Erdrutsch, Muren und Dachlawinen
(4) Im Rahmen der Fahrzeugteilversicherung (vergl. A.2.2 AKB) sind zusätzlich Schäden durch die unmittelbare Einwirkung von Lawinen, Erdrutsch oder Muren versichert. Lawinen sind an Berghängen oder von Dächern niedergehende Schnee- oder Eismassen. Erdrutsch ist das Abgleiten größerer Erd- oder Gesteinsmassen auch in Verbindung mit Bäumen oder Bauwerken. Muren sind Abgänge von Geröll, Schlamm und Gesteinsmassen, auch in Verbindung mit Baumgruppen.
Schlüsselverlust nach Einbruch oder Raub
(5) Bei Verlust eines Fahrzeugschlüssels durch Einbruch, Raub oder räuberische Erpressung ersetzen wir – im Rahmen der Fahrzeugteilversicherung (vergl. A.2.2 AKB) – die Kosten für die zur Schadenverhütung notwendige Änderung der Fahrzeugschlösser und -schlüssel – bis zu einem Betrag von insgesamt 1.000 Euro je Schadenereignis. Hinweis: Die Fahrzeugschlüssel selbst sind im Rahmen von A.2.2 AKB mitversichert.
Vollkasko
- Alle Leistungen aus der Teilkasko
- Schutz Ihres Fahrzeugs bei selbstverschuldeten Unfällen
- Fremdverschuldete Schäden an Ihrem Fahrzeug durch z.B. Fahrerflucht
- Schäden an Ihrem Fahrzeug bei unklarer Rechtslage
Multirisk
- Alle Leistungen aus Vollkasko und Teilkasko
- Multirisk-Deckung: Ersetzt alle Schäden am Fahrzeug, soweit diese nicht ausdrücklich vom Versicherungsschutz ausgenommen sind.
Weiteres zur MultiRisk
Multi-Risk-Versicherung
(8) Bei Vereinbarung einer Multi-Risk-Versicherung besteht abweichend von A.2.2 AKB (Teilkasko), A.2.3 AKB (Vollkasko) und Absatz 1 bis 4 sowie Absatz 7 dieser Bestimmung Versicherungsschutz für alle Schäden am versicherten Fahrzeug, die während der Vertragsdauer eintreten.
Das gilt nicht für Schäden,
- die mittelbare oder unmittelbare Folge des gewöhnlichen Alterungsprozesses (insbesondere durch Korrosion, Oxydation, Rost) sind,
- die mittelbare oder unmittelbare Folge von Verschleiß sind, d. h. durch die Abnutzung des Fahrzeuges, seiner Teile oder seines Zubehörs infolge des Gebrauchs entstehen,
- die durch allmähliche Einwirkung oder chemischer Reaktionen entstehen,
- die durch thermische Probleme (insbesondere durch Kühl- oder Schmiermittelmangel) entstehen, es sei denn, die thermischen Probleme sind Folge von Kollision, Brand oder Tierbiss,
- die an Motor- und/oder Getriebe durch Fehlbedienung oder Überbeanspruchung entstehen,
- die Folge fehlerhafter Ausführung von Reparaturen, Restaurierungen, Um- oder Einbauten, Konstruktions- oder Materialfehlern sind
- bei denen ein Dritter Ihnen gegenüber verpflichtet ist, den Schaden zu ersetzen (z. B. im Rahmen der Garantie oder Gewährleistung).
Darüber hinaus gelten die Ausschlüsse nach A.2.16 AKB und Ziffer 10. dieser Sonderbedingungen.
Zusätzliche Bausteine
Fahrerschutz >>>
Weltweiter Versicherungsschutz >>>
Tierbissfolge-schäden >>>
Kurzschluss-folgeschäden >>>
Eigenschadenschutz >>>
Schäden an gelagerten Teilen >>>
Freies Fahren auf Rennstrecken >>>
Fragen und Antworten
Darf ich meinen Oldtimer im Alltag fahren?
Bei Herzenssache gibt es für Liebhaberfahrzeuge kein pauschales Alltagsfahrzeug-Verbot. Das Fahrzeug muss trotzdem als Liebhaberfahrzeug zum Tarif passen. Die tatsächliche Nutzung muss zu den Angaben im Antrag und Vertrag passen. Bei Premiumfahrzeugen ist die Nutzung als Alltagsfahrzeug ausdrücklich ausgeschlossen.
Muss mein Oldtimer in einer Garage stehen?
Eine allgemeine Garagenpflicht gibt es bei Herzenssache nicht. Der Abstellort kann trotzdem für die Risikoprüfung relevant sein. Du solltest den tatsächlichen Abstellort im Antrag korrekt angeben. Die konkrete Annahme hängt vom Fahrzeug und den Vertragsdaten ab.
Kann ich einen Oldtimer ohne H-Kennzeichen versichern?
Ja, bei Herzenssache kann ein Oldtimer auch ohne H-Kennzeichen versichert werden. Ein Oldtimer ist bei Herzenssache ein Fahrzeug ab 30 Jahren. Ein H-Kennzeichen ist für die Oldtimer-Versicherung bei Herzenssache keine zwingende Voraussetzung. Entscheidend sind Alter, Originalzustand, Zustand, Wert und die Angaben im Antrag.
Welche Voraussetzungen muss mein Oldtimer erfüllen?
Dein Oldtimer muss bei Versicherungsbeginn mindestens 30 Jahre alt sein. Er sollte sich weitestgehend im Originalzustand befinden. Der Zustand des Fahrzeugs ist für Risikoprüfung, Wertbestimmung und Beitrag wichtig. Der Wert des Fahrzeugs sollte durch ein Gutachten oder eine akzeptierte Selbstbewertung nachvollziehbar sein.
Was ist eine Oldtimer-Versicherung?
Eine Oldtimer-Versicherung ist eine spezielle Kfz-Versicherung für Liebhaberfahrzeuge. Sie berücksichtigt, dass ein Oldtimer ein erhaltenswertes Fahrzeug mit besonderen Anforderungen an eine Versicherung ist.
Was ist ein Oldtimer?
Ein Oldtimer ist bei Herzenssache ein Fahrzeug, das bei Versicherungsbeginn mindestens 30 Jahre alt ist.
Das Alter wird nach Baujahr oder Erstzulassung bestimmt. Das Fahrzeug muss sich weitestgehend im Originalzustand befinden. Der individuelle Zustand des Fahrzeugs ist für die Prüfung wichtig.