Erstklassiger Schutz für Deinen Oldtimer.

Oldtimer Versicherung

Die Highlights des ausgezeichneten Herzenssache-Deckungskonzepts für Oldtimer:

Wir versichern deinen Oldtimer

Oldtimer sind Fahrzeuge älter als 30 Jahre. Das können Autos sein, aber auch Motorräder, LKW, Wohnmobile oder auch Traktoren. Wie auch bei neueren Automobilen, müssen Oldtimer über mindestens eine Haftpflichtversicherung verfügen, um auf deutschen Straßen unterwegs zu sein. Aufgrund der teils sehr hohen Werte der Fahrzeuge, sind überdies Teil- oder Vollkasko oder sogenannte „Allrisk-Deckungen“ empfehlenswert. Oldtimerbesitzer haben die Wahl, ob sie ihr Fahrzeug in einem normalen Kfz-Tarif absichern oder auf eine spezielle Klassikerversicherung zugreifen, wie Herzenssache sie anbietet.

Einige unserer Produkthighlights im Bereich Oldtimerversicherung

Unsere Versicherungslösung für Oldtimer kommt mit einigen Besonderheiten daher, unter anderem:

Optimaler Schutz für Dein Fahrzeug.

Leistungsvarianten in der Übersicht

Wir haben drei Leistungsvarianten im Angebot: MultiRisk, Vollkasko und Teilkasko. In allen drei Varianten ist die KFZ-Haftpflichtversicherung inkludiert. Eine reine Haftpflicht, ohne Kaskodeckung, bieten wir nicht an.

MultiRisk

Die Kaskoversicherung umfasst:

  • Alle Leistungen aus Teilkasko und Vollkasko
  • + MultiRisk-Deckung: Ersetzt alle Schäden am Fahrzeug, soweit diese nicht ausdrücklich vom Versicherungsschutz ausgenommen sind.

Vollkasko

Die Kaskoversicherung umfasst:

  • Alle Leistungen aus der Teilkasko
  • + Schutz Ihres Fahrzeugs bei selbstverschuldeten Unfällen
  • + Fremdverschuldete Schäden an Ihrem Fahrzeug durch z.B. Fahrerflucht
  • + Schäden an Ihrem Fahrzeug bei unklarer Rechtslage

Teilkasko

Die Kaskoversicherung umfasst:

  • Diebstahl und Raub
  • Vandalismus
  • Brand und Explosion
  • Glasbruch
  • Kurzschluss und Tierbiss
  • Zusammenstoß mit Tieren

KFZ-Haftpflichtversicherung

Die KFZ-Haftpflicht ist bei Herzenssache immer Bestandteil der Deckung.

Alle Leistungsvarianten sind mit und ohne Selbstbehalt möglich. Eine zusätzliche Vorsorgeversicherung von bis zu 50 % des vereinbarten Versicherungswertes ist beitragsfrei möglich. Alle Leistungsvarianten beinhalten die Kfz-Haftpflichtversicherung, die gesetzlich vorgeschrieben ist (Deckungssummen 15 Mio. EUR je geschädigter Person). Eine Fahrerschutzversicherung können Sie zusätzlich vereinbaren. Für Fahrzeugsammlungen bieten wir Sonderlösungen an. Bitte beachte, dass einige Fahrzeugmodelle bzw. bei einer Versicherungsanfrage ab einer bestimmten Versicherungssumme Mindestselbstbehalte in der gewünschten Kaskoabsicherung in Kraft treten.

Sonderbedingungen

Unsere Sonderbedingungen können hier heruntergeladen werden.

Neugierig geworden?

Du kannst Deine Versicherungskosten hier berechnen und die Versicherung online abschließen. Eine eVB (elektronische Versicherungs­bestätigung) erhältst Du im Anschluss.

Fragen zur Oldtimerversicherung

Häufig gestellte Fragen

Viele weitere Antworten auf Fragen zu Herzenssache, zu Versicherungen und zu Fahrzeugen findest Du in den FAQ.

Der Begriff „Oldtimer“ ist in Deutschland in der „Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr“ in § 2 Nr. 22 verankert. Hier heißt es: „Oldtimer: Fahrzeuge, die vor mindestens 30 Jahren erstmals in Verkehr gekommen sind, weitestgehend dem Originalzustand entsprechen, in einem guten Erhaltungszustand sind und zur Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dienen“. Oldtimer gelten als wichtiges kraftfahrzeugtechnisches Kulturgut.

Grundsätzlich gilt, dass Klassiker-Versicherungen günstiger sind als normale Kfz-Versicherungen, da die Versicherer davon ausgehen, dass Oldtimerfans mit ihren Autos besonders vorsichtig umgehen und sie nur zu besonderen Anlässen fahren. So sinkt für die Anbieter das Risiko eines Unfalls und einhergehend auch die Kosten. Zudem – und aus unserer Sicht mit am wichtigsten – sind Oldtimer-Produkte explizit auf die Bedürfnisse von Fahrzeugen und Fahrzeughaltern zugeschnitten und können die Besonderheiten, die die fahrbaren Schätzchen mit sich bringen, am besten aufgreifen und in einen passgenauen Versicherungsschutz umwandeln.

Die „Oldtimerrei“ erfreut sich wachsender Beliebtheit: Oldtimer lösen bei 43% der Befragten einer Studie von BBE Automotive positive Emotionen aus und 17% würden gerne einen Oldtimer besitzen. Der Bestand an Oldtimern wächst jährlich – in den vergangenen zehn Jahren hat er sich mit zuletzt deutlich über 800.000 Fahrzeugen mehr als verdoppelt. Da immer mehr Automobile das stolze Alter von 30 Jahren erreichen, – der Qualitätsarbeit der Automobilindustrie des letzten Jahrhunderts zum Dank – sinken deren Anschaffungskosten und immer mehr Menschen haben die Möglichkeit, ihre vierrädrige Leidenschaft auszuleben.

Weiteres zur MultiRisk

Multi-Risk-Versicherung

(8) Bei Vereinbarung einer Multi-Risk-Versicherung besteht abweichend von A.2.2 AKB (Teilkasko), A.2.3 AKB (Vollkasko) und Absatz 1 bis 4 sowie Absatz 7 dieser Bestimmung Versicherungsschutz für alle Schäden am versicherten Fahrzeug, die während der Vertragsdauer eintreten.

Das gilt nicht für Schäden,

  • die mittelbare oder unmittelbare Folge des gewöhnlichen Alterungsprozesses (insbesondere durch Korrosion, Oxydation, Rost) sind,
  • die mittelbare oder unmittelbare Folge von Verschleiß sind, d. h. durch die Abnutzung des Fahrzeuges, seiner Teile oder seines Zubehörs infolge des Gebrauchs entstehen,
  • die durch allmähliche Einwirkung oder chemischer Reaktionen entstehen,
  • die durch thermische Probleme (insbesondere durch Kühl- oder Schmiermittelmangel) entstehen, es sei denn, die thermischen Probleme sind Folge von Kollision, Brand oder Tierbiss,
  • die an Motor- und/oder Getriebe durch Fehlbedienung oder Überbeanspruchung entstehen,
  • die Folge fehlerhafter Ausführung von Reparaturen, Restaurierungen, Um- oder Einbauten, Konstruktions- oder Materialfehlern sind
  • bei denen ein Dritter Ihnen gegenüber verpflichtet ist, den Schaden zu ersetzen (z. B. im Rahmen der Garantie oder Gewährleistung).

Darüber hinaus gelten die Ausschlüsse nach A.2.16 AKB und Ziffer 10. dieser Sonderbedingungen.

Weiteres zur Teilkasko

Teilkasko-Versicherung

Mut- oder böswillige Handlungen

(1) Versichert sind im Rahmen der Fahrzeugteilversicherung ergänzend zu A.2.2 AKB auch Schäden am versicherten Fahrzeug durch mut- oder böswillige Handlungen von Personen, die in keiner Weise berechtigt sind, das Fahrzeug zu gebrauchen (Vandalismus). Als berechtigt sind insbesondere Personen anzusehen, die vom Verfügungsberechtigten mit der Betreuung des Fahrzeugs beauftragt wurden (z. B. Reparateur, Hotelangestellter) oder in einem Näheverhältnis zu dem Verfügungsberechtigten stehen (zum Beispiel dessen Arbeitnehmer, Familien- oder Haushaltsangehörige).

Überführung auf der Ladefläche

(2) Im Rahmen der Fahrzeugteilversicherung besteht ergänzend zu A.2.2 AKB auch Versicherungsschutz für Schäden an dem versicherten Fahrzeug durch einen Unfall des Transportmittels, auf dessen Ladefläche das versicherte Fahrzeug befördert wird (Transportmittelunfall).

Tierbiss und Folgeschäden

(3) Abweichend von A.2.2 Absatz 5 AKB gilt: Durch den Tierbiss ausgelöste Folgeschäden am Fahrzeug sind bis zu einer Höhe von 5.000 Euro je Schadenereignis mitversichert.

Lawinen, Erdrutsch, Muren und Dachlawinen

(4) Im Rahmen der Fahrzeugteilversicherung (vergl. A.2.2 AKB) sind zusätzlich Schäden durch die unmittelbare Einwirkung von Lawinen, Erdrutsch oder Muren versichert. Lawinen sind an Berghängen oder von Dächern niedergehende Schnee- oder Eismassen. Erdrutsch ist das Abgleiten größerer Erd- oder Gesteinsmassen auch in Verbindung mit Bäumen oder Bauwerken. Muren sind Abgänge von Geröll, Schlamm und Gesteinsmassen, auch in Verbindung mit Baumgruppen.

Schlüsselverlust nach Einbruch oder Raub

(5) Bei Verlust eines Fahrzeugschlüssels durch Einbruch, Raub oder räuberische Erpressung ersetzen wir – im Rahmen der Fahrzeugteilversicherung (vergl. A.2.2 AKB) – die Kosten für die zur Schadenverhütung notwendige Änderung der Fahrzeugschlösser und -schlüssel – bis zu einem Betrag von insgesamt 1.000 Euro je Schadenereignis. Hinweis: Die Fahrzeugschlüssel selbst sind im Rahmen von A.2.2 AKB mitversichert.