Youngtimer
Als Youngtimer gelten bei uns Fahrzeuge im Alter von 20 bis 29 Jahren. Sie sollten weitgehend im Originalzustand und gut erhalten sein. So bekommt Dein Liebhaberfahrzeug einen Schutz, der seinem besonderen Wert gerecht wird, auf dem Weg vom Youngtimer zum Oldtimer.
Unsere Vorteile:
- Alltägliche Nutzung von Youngtimern ist versicherbar (Daily Driver).
- Es wird kein Alltags-PKW als „Erstauto“ benötigt.
- Niedrige Laufleistungen bis 2.500 Km/Jahr sind zur Beitragsoptimierung möglich.
- Versicherungsnehmer sind ab 18 Jahren möglich.
- Begleitetes Fahren ab 17 Jahren ist beitragsfrei mitversichert.
- Selbstbewertungen sind bis 130.000 EUR Fahrzeugwert möglich.
- Wir können ohne Kilometerbegrenzung versichern.
- Im Regelfall ist kein überdachter Stellplatz erforderlich.
- Freies Fahren auf Rennstrecken (ohne Renncharakter) ist versicherbar.
- Fahrzeugumbauten sind versicherbar.
- Auch Motorräder, Wohnmobile, LKW, Traktoren usw. können versichert werden.
Unsere Leistungen
Drei Leistungsvarianten – alle inklusive Kfz-Haftpflicht. Eine reine Haftpflichtversicherung ohne Kasko-Schutz bieten wir nicht an.
Teilkasko
- Diebstahl und Raub
- Vandalismus
- Brand und Explosion
- Glasbruch
- Kurzschluss und Tierbiss
- Zusammenstoß mit Tieren
Weiteres zur Teilkasko
Teilkasko-Versicherung
Mut- oder böswillige Handlungen
(1) Versichert sind im Rahmen der Fahrzeugteilversicherung ergänzend zu A.2.2 AKB auch Schäden am versicherten Fahrzeug durch mut- oder böswillige Handlungen von Personen, die in keiner Weise berechtigt sind, das Fahrzeug zu gebrauchen (Vandalismus). Als berechtigt sind insbesondere Personen anzusehen, die vom Verfügungsberechtigten mit der Betreuung des Fahrzeugs beauftragt wurden (z. B. Reparateur, Hotelangestellter) oder in einem Näheverhältnis zu dem Verfügungsberechtigten stehen (zum Beispiel dessen Arbeitnehmer, Familien- oder Haushaltsangehörige).
Überführung auf der Ladefläche
(2) Im Rahmen der Fahrzeugteilversicherung besteht ergänzend zu A.2.2 AKB auch Versicherungsschutz für Schäden an dem versicherten Fahrzeug durch einen Unfall des Transportmittels, auf dessen Ladefläche das versicherte Fahrzeug befördert wird (Transportmittelunfall).
Tierbiss und Folgeschäden
(3) Abweichend von A.2.2 Absatz 5 AKB gilt: Durch den Tierbiss ausgelöste Folgeschäden am Fahrzeug sind bis zu einer Höhe von 5.000 Euro je Schadenereignis mitversichert.
Lawinen, Erdrutsch, Muren und Dachlawinen
(4) Im Rahmen der Fahrzeugteilversicherung (vergl. A.2.2 AKB) sind zusätzlich Schäden durch die unmittelbare Einwirkung von Lawinen, Erdrutsch oder Muren versichert. Lawinen sind an Berghängen oder von Dächern niedergehende Schnee- oder Eismassen. Erdrutsch ist das Abgleiten größerer Erd- oder Gesteinsmassen auch in Verbindung mit Bäumen oder Bauwerken. Muren sind Abgänge von Geröll, Schlamm und Gesteinsmassen, auch in Verbindung mit Baumgruppen.
Schlüsselverlust nach Einbruch oder Raub
(5) Bei Verlust eines Fahrzeugschlüssels durch Einbruch, Raub oder räuberische Erpressung ersetzen wir – im Rahmen der Fahrzeugteilversicherung (vergl. A.2.2 AKB) – die Kosten für die zur Schadenverhütung notwendige Änderung der Fahrzeugschlösser und -schlüssel – bis zu einem Betrag von insgesamt 1.000 Euro je Schadenereignis. Hinweis: Die Fahrzeugschlüssel selbst sind im Rahmen von A.2.2 AKB mitversichert.
Vollkasko
- Alle Leistungen aus der Teilkasko
- Schutz Ihres Fahrzeugs bei selbstverschuldeten Unfällen
- Fremdverschuldete Schäden an Ihrem Fahrzeug durch z.B. Fahrerflucht
- Schäden an Ihrem Fahrzeug bei unklarer Rechtslage
Multirisk
- Alle Leistungen aus Vollkasko und Teilkasko
- Multirisk-Deckung: Ersetzt alle Schäden am Fahrzeug, soweit diese nicht ausdrücklich vom Versicherungsschutz ausgenommen sind.
Weiteres zur MultiRisk
Multi-Risk-Versicherung
(8) Bei Vereinbarung einer Multi-Risk-Versicherung besteht abweichend von A.2.2 AKB (Teilkasko), A.2.3 AKB (Vollkasko) und Absatz 1 bis 4 sowie Absatz 7 dieser Bestimmung Versicherungsschutz für alle Schäden am versicherten Fahrzeug, die während der Vertragsdauer eintreten.
Das gilt nicht für Schäden,
- die mittelbare oder unmittelbare Folge des gewöhnlichen Alterungsprozesses (insbesondere durch Korrosion, Oxydation, Rost) sind,
- die mittelbare oder unmittelbare Folge von Verschleiß sind, d. h. durch die Abnutzung des Fahrzeuges, seiner Teile oder seines Zubehörs infolge des Gebrauchs entstehen,
- die durch allmähliche Einwirkung oder chemischer Reaktionen entstehen,
- die durch thermische Probleme (insbesondere durch Kühl- oder Schmiermittelmangel) entstehen, es sei denn, die thermischen Probleme sind Folge von Kollision, Brand oder Tierbiss,
- die an Motor- und/oder Getriebe durch Fehlbedienung oder Überbeanspruchung entstehen,
- die Folge fehlerhafter Ausführung von Reparaturen, Restaurierungen, Um- oder Einbauten, Konstruktions- oder Materialfehlern sind
- bei denen ein Dritter Ihnen gegenüber verpflichtet ist, den Schaden zu ersetzen (z. B. im Rahmen der Garantie oder Gewährleistung).
Darüber hinaus gelten die Ausschlüsse nach A.2.16 AKB und Ziffer 10. dieser Sonderbedingungen.
Zusätzliche Bausteine
Fahrerschutz >>>
Weltweiter Versicherungsschutz >>>
Tierbissfolge-schäden >>>
Kurzschluss-folgeschäden >>>
Eigenschadenschutz >>>
Schäden an gelagerten Teilen >>>
Freies Fahren auf Rennstrecken >>>
Fragen und Antworten
Können Fahranfänger einen Oldtimer oder Youngtimer versichern?
Bei Herzenssache gibt es für Liebhaberfahrzeuge kein pauschales Fahranfänger-Verbot. Der zulässige Fahrerkreis ergibt sich aus Antrag und Versicherungsschein. Der Fahrer muss die erforderliche Fahrerlaubnis besitzen. Für Premiumfahrzeuge sind Fahrer unter 30 Jahren ausgeschlossen.
Darf ich meinen Youngtimer im Alltag fahren?
Bei Herzenssache gibt es für Liebhaberfahrzeuge kein pauschales Alltagsfahrzeug-Verbot. Ein Youngtimer muss trotzdem als Liebhaberfahrzeug zum Tarif passen. Die tatsächliche Nutzung muss zu den Angaben im Antrag und Vertrag passen. Wenn sich die Nutzung ändert, solltest Du Herzenssache informieren.
Wie viele Kilometer darf ich mit meinem Oldtimer oder Youngtimer fahren?
Die erlaubte Nutzung ergibt sich aus Deinem Antrag und Deinem Vertrag.
Für Liebhaberfahrzeuge gibt es bei Herzenssache keine klassische Kilometerstaffel wie in vielen Standard-Kfz-Tarifen.
Alle Angaben im Antrag müssen trotzdem vollständig und korrekt sein. Wichtige Änderungen bei der Nutzung solltest Du Herzenssache mitteilen.
Brauche ich ein H-Kennzeichen für meinen Youngtimer?
Nein, für einen Youngtimer brauchst Du kein H-Kennzeichen.
Ein H-Kennzeichen gibt es in Deutschland grundsätzlich erst für Fahrzeuge ab 30 Jahren. Ein Youngtimer ist bei Herzenssache 20 bis 29 Jahre alt. Deshalb ist ein Youngtimer bei Herzenssache eine eigene Fahrzeugklasse ohne H-Kennzeichen.
Welche Voraussetzungen muss mein Youngtimer erfüllen?
Dein Youngtimer muss bei Versicherungsbeginn 20 bis 29 Jahre alt sein. Er sollte sich weitestgehend im Originalzustand befinden. Der Zustand des Fahrzeugs ist für die Versicherung wichtig.
Was ist ein Youngtimer?
Ein Youngtimer ist bei Herzenssache ein Fahrzeug, das bei Versicherungsbeginn 20 bis 29 Jahre alt ist.
Das Alter wird nach Baujahr oder Erstzulassung bestimmt. Das Fahrzeug muss sich weitestgehend im Originalzustand befinden. Der Zustand und der Wert des Fahrzeugs sind für die Versicherung relevant.