Erstklassiger Schutz für Deinen Youngtimer.

Youngtimer Versicherung

Die Highlights des Herzenssache-Deckungskonzepts für Youngtimer:

Wir versichern deinen Youngtimer.

Youngtimer sind für uns Fahrzeuge, die mindestens 20 Jahre alt sind. Diese müssen weitestgehend dem Originalzustand entsprechen und in einem guten Erhaltungszustand sein. Youngtimerversicherung bedeutet bei Herzenssache also: Absicherung für Fahrzeuge ab 20 bis 29 Jahre.​ In Deutschland gibt es aktuell über 8,6 Millionen zugelassene Fahrzeuge, die die älter als 15 Jahre sind. Rund 600.000 Fahrzeuge im Youngtimer-Segment haben Oldtimer-Potential und etwa 7 Millionen Newtimer sind in Alltagsnutzung oder unklarem Status.

Einige unserer Produkthighlights im Bereich Youngtimerversicherung

Unsere Versicherungslösung für Youngtimer kommt mit einigen Besonderheiten daher, unter anderem:

Fragen zum Fahrzeugsegment

Häufig gestellte Fragen

Viele weitere Antworten auf Fragen zu Herzenssache, zu Versicherungen und zu Fahrzeugen findest Du in den FAQ.

Youngtimer sind für uns Fahrzeuge, die mindestens 20 Jahre alt sind. Diese müssen weitestgehend dem Originalzustand entsprechen und in einem guten Erhaltungszustand sein. Eine Youngtimerversicherung bedeutet bei Herzenssache also: Absicherung für Fahrzeuge ab 20 bis 29 Jahre.​

Wie auch bei neueren Automobilen, müssen Youngtimer über mindestens eine Haftpflichtversicherung verfügen, um auf deutschen Straßen unterwegs zu sein. Aufgrund der überdurchschnittlich hohen Werte der Fahrzeuge, sind überdies Teil- oder Vollkasko oder sogenannte „Allrisk-Deckungen“ empfehlenswert. Wichtig zu wissen: Nicht jedes Fahrzeug im entsprechenden Alter ist für die Absicherung in einer Klassiker-Versicherung qualifiziert. 

Grundsätzlich gilt, dass Klassiker-Versicherungen meist günstiger sind als normale Kfz-Versicherungen, da die Versicherer davon ausgehen, dass Fahrzeugfans mit ihren Autos besonders vorsichtig umgehen und sie tendenziell eher zu besonderen Anlässen fahren. So sinkt für die Anbieter das Risiko eines Unfalls und einhergehend auch die Kosten. Zudem – und aus unserer Sicht mit am wichtigsten – sind Klassiker-Produkte explizit auf die Bedürfnisse von Fahrzeugen und Fahrzeughaltern zugeschnitten und können die Besonderheiten, die die fahrbaren Schätzchen mit sich bringen, am besten aufgreifen und in einen passgenauen Versicherungsschutz umwandeln.

Das Alter der Fahrzeuge macht den Unterschied. Autos ab 30 Jahre können als Oldtimer angemeldet werden. Hat das Fahrzeug einen guten, weitgehend originalen Zustand, kann es einem Sachverständigen vorgeführt werden, der die Prüfung übernimmt. Verläuft diese positiv, wird das Fahrzeug als automobiles Kulturgut anerkannt und erhält ein H-Kennzeichen. Fahrzeuge mit H-Kennzeichen dürfen z.B. ohne weitere Plakette in Umweltzonen fahren. Außerdem gibt es für diese Fahrzeuge eine pauschale Kfz-Steuer von 192 Euro im Jahr. Für Youngtimer gibt es weder eine feste Definition, noch H-Kennzeichen oder Kfz-Steuerpauschale.

Neugierig geworden?

Du kannst Deine Versicherungskosten hier berechnen und die Versicherung online abschließen. Eine eVB (elektronische Versicherungs­bestätigung) erhältst Du im Anschluss.

Optimaler Schutz für Dein Fahrzeug.

Leistungsvarianten in der Übersicht

Wir haben drei Leistungsvarianten im Angebot: MultiRisk, Vollkasko und Teilkasko. In allen drei Varianten ist die KFZ-Haftpflichtversicherung inkludiert. Eine reine Haftpflicht, ohne Kaskodeckung, bieten wir nicht an.

MultiRisk

Die Kaskoversicherung umfasst:

  • Alle Leistungen aus Teilkasko und Vollkasko
  • + MultiRisk-Deckung: Ersetzt alle Schäden am Fahrzeug, soweit diese nicht ausdrücklich vom Versicherungsschutz ausgenommen sind.

Vollkasko

Die Kaskoversicherung umfasst:

  • Alle Leistungen aus der Teilkasko
  • + Schutz Ihres Fahrzeugs bei selbstverschuldeten Unfällen
  • + Fremdverschuldete Schäden an Ihrem Fahrzeug durch z.B. Fahrerflucht
  • + Schäden an Ihrem Fahrzeug bei unklarer Rechtslage

Teilkasko

Die Kaskoversicherung umfasst:

  • Diebstahl und Raub
  • Vandalismus
  • Brand und Explosion
  • Glasbruch
  • Kurzschluss und Tierbiss
  • Zusammenstoß mit Tieren

KFZ-Haftpflichtversicherung

Die KFZ-Haftpflicht ist bei Herzenssache immer Bestandteil der Deckung.

Alle Leistungsvarianten sind mit und ohne Selbstbehalt möglich. Eine zusätzliche Vorsorgeversicherung von bis zu 50 % des vereinbarten Versicherungswertes ist beitragsfrei möglich. Alle Leistungsvarianten beinhalten die Kfz-Haftpflichtversicherung, die gesetzlich vorgeschrieben ist (Deckungssummen 15 Mio. EUR je geschädigter Person). Eine Fahrerschutzversicherung können Sie zusätzlich vereinbaren. Für Fahrzeugsammlungen bieten wir Sonderlösungen an. Bitte beachte, dass einige Fahrzeugmodelle bzw. bei einer Versicherungsanfrage ab einer bestimmten Versicherungssumme Mindestselbstbehalte in der gewünschten Kaskoabsicherung in Kraft treten.

Sonderbedingungen

Unsere Sonderbedingungen können hier heruntergeladen werden.

Weiteres zur MultiRisk

Multi-Risk-Versicherung

(8) Bei Vereinbarung einer Multi-Risk-Versicherung besteht abweichend von A.2.2 AKB (Teilkasko), A.2.3 AKB (Vollkasko) und Absatz 1 bis 4 sowie Absatz 7 dieser Bestimmung Versicherungsschutz für alle Schäden am versicherten Fahrzeug, die während der Vertragsdauer eintreten.

Das gilt nicht für Schäden,

  • die mittelbare oder unmittelbare Folge des gewöhnlichen Alterungsprozesses (insbesondere durch Korrosion, Oxydation, Rost) sind,
  • die mittelbare oder unmittelbare Folge von Verschleiß sind, d. h. durch die Abnutzung des Fahrzeuges, seiner Teile oder seines Zubehörs infolge des Gebrauchs entstehen,
  • die durch allmähliche Einwirkung oder chemischer Reaktionen entstehen,
  • die durch thermische Probleme (insbesondere durch Kühl- oder Schmiermittelmangel) entstehen, es sei denn, die thermischen Probleme sind Folge von Kollision, Brand oder Tierbiss,
  • die an Motor- und/oder Getriebe durch Fehlbedienung oder Überbeanspruchung entstehen,
  • die Folge fehlerhafter Ausführung von Reparaturen, Restaurierungen, Um- oder Einbauten, Konstruktions- oder Materialfehlern sind
  • bei denen ein Dritter Ihnen gegenüber verpflichtet ist, den Schaden zu ersetzen (z. B. im Rahmen der Garantie oder Gewährleistung).

Darüber hinaus gelten die Ausschlüsse nach A.2.16 AKB und Ziffer 10. dieser Sonderbedingungen.

Weiteres zur Teilkasko

Teilkasko-Versicherung

Mut- oder böswillige Handlungen

(1) Versichert sind im Rahmen der Fahrzeugteilversicherung ergänzend zu A.2.2 AKB auch Schäden am versicherten Fahrzeug durch mut- oder böswillige Handlungen von Personen, die in keiner Weise berechtigt sind, das Fahrzeug zu gebrauchen (Vandalismus). Als berechtigt sind insbesondere Personen anzusehen, die vom Verfügungsberechtigten mit der Betreuung des Fahrzeugs beauftragt wurden (z. B. Reparateur, Hotelangestellter) oder in einem Näheverhältnis zu dem Verfügungsberechtigten stehen (zum Beispiel dessen Arbeitnehmer, Familien- oder Haushaltsangehörige).

Überführung auf der Ladefläche

(2) Im Rahmen der Fahrzeugteilversicherung besteht ergänzend zu A.2.2 AKB auch Versicherungsschutz für Schäden an dem versicherten Fahrzeug durch einen Unfall des Transportmittels, auf dessen Ladefläche das versicherte Fahrzeug befördert wird (Transportmittelunfall).

Tierbiss und Folgeschäden

(3) Abweichend von A.2.2 Absatz 5 AKB gilt: Durch den Tierbiss ausgelöste Folgeschäden am Fahrzeug sind bis zu einer Höhe von 5.000 Euro je Schadenereignis mitversichert.

Lawinen, Erdrutsch, Muren und Dachlawinen

(4) Im Rahmen der Fahrzeugteilversicherung (vergl. A.2.2 AKB) sind zusätzlich Schäden durch die unmittelbare Einwirkung von Lawinen, Erdrutsch oder Muren versichert. Lawinen sind an Berghängen oder von Dächern niedergehende Schnee- oder Eismassen. Erdrutsch ist das Abgleiten größerer Erd- oder Gesteinsmassen auch in Verbindung mit Bäumen oder Bauwerken. Muren sind Abgänge von Geröll, Schlamm und Gesteinsmassen, auch in Verbindung mit Baumgruppen.

Schlüsselverlust nach Einbruch oder Raub

(5) Bei Verlust eines Fahrzeugschlüssels durch Einbruch, Raub oder räuberische Erpressung ersetzen wir – im Rahmen der Fahrzeugteilversicherung (vergl. A.2.2 AKB) – die Kosten für die zur Schadenverhütung notwendige Änderung der Fahrzeugschlösser und -schlüssel – bis zu einem Betrag von insgesamt 1.000 Euro je Schadenereignis. Hinweis: Die Fahrzeugschlüssel selbst sind im Rahmen von A.2.2 AKB mitversichert.