Erstklassiger Schutz für Dein Luxusfahrzeug.

Versicherung für Premiumfahrzeuge

Die Highlights des Herzenssache-Deckungskonzepts für Premiumfahrzeuge ab 130.000 Euro Neuwert:

Wir versichern dein Premiumfahrzeug

Bei Herzenssache können Premiumfahrzeuge ab einem Neuwert von 130.000 EUR versichert werden. Da sich das Nutzungsverhalten mit Fahrzeugen im Premiumsegment meist von der Nutzung eines "normalen" KFZ unterscheidet, ist auch die Berücksichtigung dieser dadurch entstehenden besonderen Ansprüche in der Versicherung des Premiumfahrzeuges wichtig. Wir sind Experten für die Absicherung Ihres Schätzchens.

Einige unserer Produkthighlights im Bereich Premiumfahrzeugversicherung

Unsere Versicherungslösung für Premiumfahrzeuge kommt mit einigen Besonderheiten daher, unter anderem:

Optimaler Schutz für Dein Premiumfahrzeug.

Leistungsvarianten in der Übersicht

Wir haben für Premiumfahrzeuge zwei Leistungsvarianten im Angebot: Vollkasko und Teilkasko. In beiden Varianten ist die KFZ-Haftpflichtversicherung inkludiert. Eine reine Haftpflicht, ohne Kaskodeckung, bieten wir nicht an.

Vollkasko

Die Kaskoversicherung umfasst:

  • Alle Leistungen aus der Teilkasko
  • + Schutz Ihres Fahrzeugs bei selbstverschuldeten Unfällen
  • + Fremdverschuldete Schäden an Ihrem Fahrzeug durch z.B. Fahrerflucht
  • + Schäden an Ihrem Fahrzeug bei unklarer Rechtslage

Teilkasko

Die Kaskoversicherung umfasst:

  • Diebstahl und Raub
  • Vandalismus
  • Brand und Explosion
  • Glasbruch
  • Kurzschluss und Tierbiss
  • Zusammenstoß mit Tieren

KFZ-Haftpflichtversicherung

Die KFZ-Haftpflicht ist bei Herzenssache immer Bestandteil der Deckung.

Alle Leistungsvarianten sind mit und ohne Selbstbehalt möglich. Eine zusätzliche Vorsorgeversicherung von bis zu 50 % des vereinbarten Versicherungswertes ist beitragsfrei möglich. Alle Leistungsvarianten beinhalten die Kfz-Haftpflichtversicherung, die gesetzlich vorgeschrieben ist (Deckungssummen 15 Mio. EUR je geschädigter Person). Eine Fahrerschutzversicherung können Sie zusätzlich vereinbaren. Für Fahrzeugsammlungen bieten wir Sonderlösungen an. Bitte beachte, dass einige Fahrzeugmodelle bzw. bei einer Versicherungsanfrage ab einer bestimmten Versicherungssumme Mindestselbstbehalte in der gewünschten Kaskoabsicherung in Kraft treten.

Weiteres zur Teilkasko

Teilkasko-Versicherung

Mut- oder böswillige Handlungen

(1) Versichert sind im Rahmen der Fahrzeugteilversicherung ergänzend zu A.2.2 AKB auch Schäden am versicherten Fahrzeug durch mut- oder böswillige Handlungen von Personen, die in keiner Weise berechtigt sind, das Fahrzeug zu gebrauchen (Vandalismus). Als berechtigt sind insbesondere Personen anzusehen, die vom Verfügungsberechtigten mit der Betreuung des Fahrzeugs beauftragt wurden (z. B. Reparateur, Hotelangestellter) oder in einem Näheverhältnis zu dem Verfügungsberechtigten stehen (zum Beispiel dessen Arbeitnehmer, Familien- oder Haushaltsangehörige).

Überführung auf der Ladefläche

(2) Im Rahmen der Fahrzeugteilversicherung besteht ergänzend zu A.2.2 AKB auch Versicherungsschutz für Schäden an dem versicherten Fahrzeug durch einen Unfall des Transportmittels, auf dessen Ladefläche das versicherte Fahrzeug befördert wird (Transportmittelunfall).

Tierbiss und Folgeschäden

(3) Abweichend von A.2.2 Absatz 5 AKB gilt: Durch den Tierbiss ausgelöste Folgeschäden am Fahrzeug sind bis zu einer Höhe von 5.000 Euro je Schadenereignis mitversichert.

Lawinen, Erdrutsch, Muren und Dachlawinen

(4) Im Rahmen der Fahrzeugteilversicherung (vergl. A.2.2 AKB) sind zusätzlich Schäden durch die unmittelbare Einwirkung von Lawinen, Erdrutsch oder Muren versichert. Lawinen sind an Berghängen oder von Dächern niedergehende Schnee- oder Eismassen. Erdrutsch ist das Abgleiten größerer Erd- oder Gesteinsmassen auch in Verbindung mit Bäumen oder Bauwerken. Muren sind Abgänge von Geröll, Schlamm und Gesteinsmassen, auch in Verbindung mit Baumgruppen.

Schlüsselverlust nach Einbruch oder Raub

(5) Bei Verlust eines Fahrzeugschlüssels durch Einbruch, Raub oder räuberische Erpressung ersetzen wir – im Rahmen der Fahrzeugteilversicherung (vergl. A.2.2 AKB) – die Kosten für die zur Schadenverhütung notwendige Änderung der Fahrzeugschlösser und -schlüssel – bis zu einem Betrag von insgesamt 1.000 Euro je Schadenereignis. Hinweis: Die Fahrzeugschlüssel selbst sind im Rahmen von A.2.2 AKB mitversichert.