Autoliebhabern stehen verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung, ihre Fahrzeuge zuzulassen. Nicht immer ist es leicht zu erkennen, welches Kennzeichen sich am besten für das Liebhaberstück eignet.
Wir stellen Ihnen heute eine Zulassungsoption vor: Das rote Oldtimer-Kennzeichen.
Im Jahr 1994 führte der Gesetzgeber das rote Oldtimer-Kennzeichen ein, das umgangssprachlich auch als „07er-Nummer“ bekannt ist. Es bot Oldtimer-Besitzern ab sofort eine kostengünstigere Zulassungsform, die der meist geringen Jahresfahrleistung von Oldtimern gerecht wurde. Dies war insbesondere gefordert wurde, nachdem die schadstoffabhängige Besteuerung den Unterhalt von Oldtimern drastisch verteuert hatte.
Die 07er-Nummer ist ein Wechselkennzeichen, was bedeutet, dass mit einer Nummer mehrere Fahrzeuge abwechselnd bewegt werden können, darunter Autos, Lastwagen, Traktoren sowie Motorräder bis zum Kleinkraftrad. Der Halter erhält ein rotes Fahrzeugscheinheft, in das die wichtigsten Daten aller Fahrzeuge von der Zulassungsstelle eingetragen werden. Dieses Heft muss während der Fahrt stets mitgeführt werden. Auf Wunsch stempeln einige Zulassungsstellen auch mehrere Kennzeichen ab, sodass das Umstecken des Schildes entfällt.
07er-Oldtimer müssen die gleichen Kriterien erfüllen wie H-Kennzeichen-Oldtimer, also mindestens 30 Jahre alt sein und sich in einem guten, originalen oder originalgetreuen Zustand befinden. Die rote Nummer ist besonders interessant für Besitzer sehr alter Kraftfahrzeuge, die aufgrund von beispielsweise fehlender elektrischer Anlagen die geltenden Zulassungsvorschriften nicht erfüllen können. Ebenso attraktiv ist sie für Sammler mit mehreren Fahrzeugen, die diese nur sporadisch nutzen, da nur die steuerstärkste Fahrzeugkategorie berechnet wird und alle weiteren steuerfrei sind. Das bedeutet: Wer mindestens ein Auto, Lastwagen oder einen Anhänger auf die 07er-Nummer zulässt, zahlt einmalig 191,73 Euro pro Jahr. Wer nur Motorräder eintragen lässt, zahlt 46,02 Euro.
Trotz der milden Steuerbefreiung sind mit der 07er-Nummer massive Nutzungseinschränkungen verbunden. Diese Fahrzeuge dürfen ausschließlich Oldtimertreffen und Rallyes besuchen sowie Probe- und Prüfungsfahrten sowie Fahrten zum Zwecke der Reparatur und Wartung durchführen. Ein Fahrtenbuch ist vorgeschrieben. Außerhalb der Nutzung dürfen sie zudem nicht im öffentlichen Verkehrsraum abgestellt werden, und die Zulassungsstellen können einen Nachweis über privaten Parkraum verlangen. Wie auch die normalen H-Kennzeichen haben 07er-Fahrzeuge freie Fahrt in Umweltzonen.
Bis 2007 lag die Ausgestaltung der 07er-Vorgaben in der Verantwortung der Länder, danach wurden die Kriterien bundesweit in den Paragraphen 16 und 17 der Fahrzeug-Zulassungs-Verordnung (FZV) festgeschrieben. Dennoch ergänzen manche Länder und sogar Zulassungsbezirke die gesetzlichen Forderungen nach eigenem Ermessen, indem sie beispielsweise regelmäßige Verkehrssicherheitsnachweise fordern, die gesetzlich nicht vorgesehen sind. Generell muss der Antragsteller durch ein polizeiliches Führungszeugnis nachweisen, dass er unbescholten ist und ihm ein – aus behördlicher Sicht sensibles – Wechselkennzeichen anvertraut werden kann. Zusätzlich verlangen die Behörden für jedes einzutragende Fahrzeug ein Oldtimergutachten gemäß Paragraph 23 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO).
Die Gebührenordnung sieht zwischen 25,60 und 205 Euro für die Zuteilung einer 07er-Nummer vor, wobei der Rahmen oft unabhängig vom Arbeitsaufwand ausgeschöpft wird. Zusätzlich fallen Kosten für das Fahrzeugscheinheft (bis zu 15,30 Euro), das Fahrtenbuch und die Schilder an. Bei Verkauf eines Fahrzeugs oder wenn ein weiteres Fahrzeug mit der Nummer bewegt werden soll, muss dies von der Zulassungsstelle ein- bzw. ausgetragen werden, was jedes Mal Kosten verursacht. Ein weiterer Nachteil: Mit 07er-Fahrzeugen gibt es mitunter Probleme bei Grenzübertritten.