Autoliebhabern stehen verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung, ihre Fahrzeuge zuzulassen. Nicht immer ist es leicht zu erkennen, welches Kennzeichen sich am besten für das Liebhaberstück eignet.
Wir stellen Ihnen heute eine Zulassungsoption vor: Das H-Kennzeichen.
Am 4. Juli 1997 wurde das sogenannte H-Kennzeichen vom Bundesrat genehmigt. Damit wurden Oldtimer erstmals gesetzlich definiert. Gemäß der Straßenverkehrs-Zulassungsordnung (StVZO) heißt es seitdem: „Auf Antrag wird für ein Fahrzeug, das vor 30 Jahren erstmals in den Verkehr gekommen ist und vornehmlich zur Pflege kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes eingesetzt wird, ein Oldtimerkennzeichen zugeteilt.“ Seit seiner Einführung wurde das H-Kennzeichen an mittlerweile mehr als 650.000 Klassiker vergeben.
Grundsätzlich entspricht das H-Kennzeichen einer herkömmlichen Zulassung. Das heißt, es gibt keine Einschränkungen in der Nutzung. Das Fahrzeug kann überall und zu jeder Zeit gefahren und abgestellt werden. Sogar die früher verbotene gewerbliche Nutzung, sei es als geleaster Firmenwagen, Miet-Oldie für Hochzeitsfahrten oder als Veteranen-Lkw in Speditionsdiensten, ist inzwischen zulässig.
Das H-Kennzeichen bietet Oldtimerbesitzern vor allem den Vorteil vergleichsweise niedriger Einheits-Steuersätze von 191,73 Euro für Pkw, Lkw und andere mehrspurige Motorfahrzeuge und Anhänger bzw. 46,02 Euro für Motorräder. Diese Steuersätze lohnen sich z.B. bei Dieseln, kat-losen Pkw mit mehr als 700 ccm Hubraum und Motorrädern ab etwa 600 ccm, jeweils bei ganzjähriger Zulassung. Außerdem darf ein Fahrzeug mit H-Kennzeichen in Umweltzonen fahren.
Wer ein H-Kennzeichen beantragen möchte, muss bei der Zulassungsstelle ein Oldtimergutachten gemäß §23 StVZO vorlegen. Dieses Gutachten kann von allen amtlich anerkannten Sachverständigenorganisationen erstellt werden und kostet etwa 100 bis 150 Euro. Gleichzeitig mit der Paragraph-23-Prüfung wird immer eine normale Hauptuntersuchung durchgeführt, unabhängig davon, ob das Fahrzeug kurz zuvor bereits eine HU erfolgreich absolviert hat. Bei positivem Ergebnis kann der Halter auf der Zulassungsstelle ein Nummernschild mit dem begehrten „H“ beantragen. Da Kennzeichen nicht mehr als acht Stellen haben dürfen, kann die alte Ziffernkombination nur dann weiterverwendet werden, wenn sie maximal siebenstellig war und somit Platz für das „H“ bleibt.
Mittlerweile ist auch die Kombination aus H- und Saison-Kennzeichen möglich, was es Oldtimerbesitzern ermöglicht, ihren Oldie nur im Sommer zu bewegen und dabei Steuern zu sparen, ohne das Fahrzeug zeitaufwendig an- und abmelden zu müssen. Es ist eine Zulassung für zwei bis 11 Monate möglich. Die Kfz-Steuer wird dann prozentual berechnet.