Newtimer

Als Newtimer gelten bei uns Fahrzeuge im Alter von 15 bis 19 Jahren. Sie sollten weitgehend im Originalzustand und gut erhalten sein. So kannst Du Dein Liebhaberfahrzeug schon absichern, bevor es das klassische Youngtimer-Alter erreicht.

Unsere Vorteile:

Unsere Leistungen

Drei Leistungsvarianten – alle inklusive Kfz-Haftpflicht. Eine reine Haftpflichtversicherung ohne Kasko-Schutz bieten wir nicht an.

Teilkasko

  • Diebstahl und Raub
  • Vandalismus
  • Brand und Explosion
  • Glasbruch
  • Kurzschluss und Tierbiss
  • Zusammenstoß mit Tieren

Teilkasko-Versicherung

Mut- oder böswillige Handlungen

(1) Versichert sind im Rahmen der Fahrzeugteilversicherung ergänzend zu A.2.2 AKB auch Schäden am versicherten Fahrzeug durch mut- oder böswillige Handlungen von Personen, die in keiner Weise berechtigt sind, das Fahrzeug zu gebrauchen (Vandalismus). Als berechtigt sind insbesondere Personen anzusehen, die vom Verfügungsberechtigten mit der Betreuung des Fahrzeugs beauftragt wurden (z. B. Reparateur, Hotelangestellter) oder in einem Näheverhältnis zu dem Verfügungsberechtigten stehen (zum Beispiel dessen Arbeitnehmer, Familien- oder Haushaltsangehörige).

Überführung auf der Ladefläche

(2) Im Rahmen der Fahrzeugteilversicherung besteht ergänzend zu A.2.2 AKB auch Versicherungsschutz für Schäden an dem versicherten Fahrzeug durch einen Unfall des Transportmittels, auf dessen Ladefläche das versicherte Fahrzeug befördert wird (Transportmittelunfall).

Tierbiss und Folgeschäden

(3) Abweichend von A.2.2 Absatz 5 AKB gilt: Durch den Tierbiss ausgelöste Folgeschäden am Fahrzeug sind bis zu einer Höhe von 5.000 Euro je Schadenereignis mitversichert.

Lawinen, Erdrutsch, Muren und Dachlawinen

(4) Im Rahmen der Fahrzeugteilversicherung (vergl. A.2.2 AKB) sind zusätzlich Schäden durch die unmittelbare Einwirkung von Lawinen, Erdrutsch oder Muren versichert. Lawinen sind an Berghängen oder von Dächern niedergehende Schnee- oder Eismassen. Erdrutsch ist das Abgleiten größerer Erd- oder Gesteinsmassen auch in Verbindung mit Bäumen oder Bauwerken. Muren sind Abgänge von Geröll, Schlamm und Gesteinsmassen, auch in Verbindung mit Baumgruppen.

Schlüsselverlust nach Einbruch oder Raub

(5) Bei Verlust eines Fahrzeugschlüssels durch Einbruch, Raub oder räuberische Erpressung ersetzen wir – im Rahmen der Fahrzeugteilversicherung (vergl. A.2.2 AKB) – die Kosten für die zur Schadenverhütung notwendige Änderung der Fahrzeugschlösser und -schlüssel – bis zu einem Betrag von insgesamt 1.000 Euro je Schadenereignis. Hinweis: Die Fahrzeugschlüssel selbst sind im Rahmen von A.2.2 AKB mitversichert.

Vollkasko

  • Alle Leistungen aus der Teilkasko
  • Schutz Ihres Fahrzeugs bei selbstverschuldeten Unfällen
  • Fremdverschuldete Schäden an Ihrem Fahrzeug durch z.B. Fahrerflucht
  • Schäden an Ihrem Fahrzeug bei unklarer Rechtslage

Multirisk

  • Alle Leistungen aus Vollkasko und Teilkasko
  • Multirisk-Deckung: Ersetzt alle Schäden am Fahrzeug, soweit diese nicht ausdrücklich vom Versicherungsschutz ausgenommen sind. 

Multi-Risk-Versicherung

(8) Bei Vereinbarung einer Multi-Risk-Versicherung besteht abweichend von A.2.2 AKB (Teilkasko), A.2.3 AKB (Vollkasko) und Absatz 1 bis 4 sowie Absatz 7 dieser Bestimmung Versicherungsschutz für alle Schäden am versicherten Fahrzeug, die während der Vertragsdauer eintreten.

Das gilt nicht für Schäden,

  • die mittelbare oder unmittelbare Folge des gewöhnlichen Alterungsprozesses (insbesondere durch Korrosion, Oxydation, Rost) sind,
  • die mittelbare oder unmittelbare Folge von Verschleiß sind, d. h. durch die Abnutzung des Fahrzeuges, seiner Teile oder seines Zubehörs infolge des Gebrauchs entstehen,
  • die durch allmähliche Einwirkung oder chemischer Reaktionen entstehen,
  • die durch thermische Probleme (insbesondere durch Kühl- oder Schmiermittelmangel) entstehen, es sei denn, die thermischen Probleme sind Folge von Kollision, Brand oder Tierbiss,
  • die an Motor- und/oder Getriebe durch Fehlbedienung oder Überbeanspruchung entstehen,
  • die Folge fehlerhafter Ausführung von Reparaturen, Restaurierungen, Um- oder Einbauten, Konstruktions- oder Materialfehlern sind
  • bei denen ein Dritter Ihnen gegenüber verpflichtet ist, den Schaden zu ersetzen (z. B. im Rahmen der Garantie oder Gewährleistung).

Darüber hinaus gelten die Ausschlüsse nach A.2.16 AKB und Ziffer 10. dieser Sonderbedingungen.

Zusätzliche Bausteine

Fahrerschutz >>>

Bei einem selbstverschuldeten Unfall sind die Insassen über die Kfz-Haftpflicht des Halters abgesichert. Der Fahrer jedoch nicht! Gerade bei Fahrzeugen ohne moderne Sicherheitssysteme sollte diese Versorgungslücke durch eine Fahrerschutz-Versicherung geschlossen werden.

Weltweiter Versicherungsschutz >>>

Wir erweitern den Geltungsbereich der Kaskoversicherung (vgl. A 2.4. AKB) auf weltweiten Versicherungsschutz im Rahmen der vereinbarten Kasko­versicherung.

Tierbissfolge-schäden >>>

Tierbissfolgeschäden am Fahrzeug sind bereits ab der Teilkasko mit 5.000 EUR abgesichert. Mit dem Zusatzpaket “Plus” wird die Summe auf 10.000 EUR erhöht.

Kurzschluss-folgeschäden >>>

Kurzschlussfolgeschäden am Fahrzeug sind bereits ab der Teilkasko mit 5.000 EUR abgesichert. Mit dem Zusatzpaket “Plus” wird die Summe auf 10.000 EUR erhöht.

Eigenschadenschutz >>>

Versicherungsschutz besteht im Rahmen der KFZ-Haftpflichtversicherung für Sachschäden, die von Dir oder einer mitversicherten Person durch den Gebrauch des versicherten Pkw an anderen auf Dich zugelassenen Kraft­fahrzeugen, Dir gehörenden Gebäuden oder Deinen sonstigen Sachen verursacht werden. Diese Absicherung ist im Zusatzpaket “Plus” enthalten.

Schäden an gelagerten Teilen >>>

Versichert gelten Schäden an gelagerten Fahrzeug- und Ersatzteilen für das bei uns versicherte Fahrzeug gegen die Gefahren Brand, Blitzschlag, Explosion, Leitungs­wasser, Einbruchdiebstahl und Sturm. Diese Absicherung ist im Zusatzpaket “Plus” enthalten.

Fragen und Antworten

Nein, für einen Newtimer brauchst Du kein H-Kennzeichen. Ein H-Kennzeichen gibt es in Deutschland grundsätzlich erst für Fahrzeuge ab 30 Jahren. Ein Newtimer ist bei Herzenssache 15 bis 19 Jahre alt. Deshalb ist ein Newtimer bei Herzenssache eine eigene Fahrzeugklasse ohne H-Kennzeichen.

Dein Newtimer muss bei Versicherungsbeginn 15 bis 19 Jahre alt sein. Er sollte sich weitestgehend im Originalzustand befinden. Zustand, Wert und Nutzung fließen in die Prüfung ein. Die konkrete Versicherbarkeit wird anhand deiner Angaben geprüft.

Ein Newtimer ist bei Herzenssache ein Fahrzeug, das 15 bis 19 Jahre alt ist.

Das Alter wird nach Baujahr oder Erstzulassung bestimmt. Ein Newtimer kann ein Liebhaberfahrzeug sein. Die konkrete Versicherbarkeit hängt vom Fahrzeug, Zustand und Antrag ab.