Unsere Leistungsvarianten
Wir sind die Experten für die Absicherung von Oldtimer, Youngtimer, Newtimer und Premiumfahrzeug. Mit unseren leistungsstarken Produkten sichern wir auch Ihr Liebhaberfahrzeug passgenau ab.
Wenn Sie Ihr Auto lieben, versichern Sie Ihren Klassiker oder Ihr Luxusfahrzeug mit Herzenssache.
Übersicht
Wir bieten drei Leistungsvarianten an: MultiRisk, Vollkasko und Teilkasko. Hier haben wir die Details zu unseren Leistungsvarianten für Sie aufgeführt. In allen drei Varianten ist die KFZ-Haftpflichtversicherung inkludiert. Eine reine Haftpflicht, ohne Kaskodeckung, bieten wir nicht an.
MultiRisk
Die Kaskoversicherung umfasst:
- Alle Kompaktleistungen aus der Teilkasko
- Alle Komfortleistungen aus der Vollkasko
- + MultiRisk-Deckung: Ersetzt alle Schäden am Fahrzeug, soweit diese nicht ausdrücklich vom Versicherungsschutz ausgenommen sind.
Multi-Risk-Versicherung
(8) Bei Vereinbarung einer Multi-Risk-Versicherung besteht abweichend von A.2.2 AKB (Teilkasko), A.2.3 AKB (Vollkasko) und Absatz 1 bis 4 sowie Absatz 7 dieser Bestimmung Versicherungsschutz für alle Schäden am versicherten Fahrzeug, die während der Vertragsdauer eintreten. Das gilt nicht für Schäden,
- die mittelbare oder unmittelbare Folge des gewöhnlichen Alterungsprozesses (insbesondere durch Korrosion, Oxydation, Rost) sind,
- die mittelbare oder unmittelbare Folge von Verschleiß sind, d. h. durch die Abnutzung des Fahrzeuges, seiner Teile oder seines Zubehörs infolge des Gebrauchs entstehen,
- die durch allmähliche Einwirkung oder chemischer Reaktionen entstehen,
- die durch thermische Probleme (insbesondere durch Kühl- oder Schmiermittelmangel) entstehen, es sei denn, die thermischen Probleme sind Folge von Kollision, Brand oder Tierbiss,
- die an Motor- und/oder Getriebe durch Fehlbedienung oder Überbeanspruchung entstehen,
- die Folge fehlerhafter Ausführung von Reparaturen, Restaurierungen, Um- oder Einbauten, Konstruktions- oder Materialfehlern sind
- bei denen ein Dritter Ihnen gegenüber verpflichtet ist, den Schaden zu ersetzen (z. B. im Rahmen der Garantie oder Gewährleistung).
Darüber hinaus gelten die Ausschlüsse nach A.2.16 AKB und Ziffer 10. dieser Sonderbedingungen.
Vollkasko
Die Kaskoversicherung umfasst:
- Alle Kompaktleistungen aus der Teilkasko
- + Schutz Ihres Fahrzeugs bei selbstverschuldeten Unfällen
- + Fremdverschuldete Schäden an Ihrem Fahrzeug durch z.B. Fahrerflucht
- + Schäden an Ihrem Fahrzeug bei unklarer Rechtslage
Teilkasko
Die Kaskoversicherung umfasst:
- Diebstahl und Raub
- Vandalismus
- Brand und Explosion
- Glasbruch
- Kurzschluss und Tierbiss
- Zusammenstoß mit Tieren
Mut- oder böswillige Handlungen
(1) Versichert sind im Rahmen der Fahrzeugteilversicherung ergänzend zu A.2.2 AKB auch Schäden am versicherten Fahrzeug durch mut- oder böswillige Handlungen von Personen, die in keiner Weise berechtigt sind, das Fahrzeug zu gebrauchen (Vandalismus). Als berechtigt sind insbesondere Personen anzusehen, die vom Verfügungsberechtigten mit der Betreuung des Fahrzeugs beauftragt wurden (z. B. Reparateur, Hotelangestellter) oder in einem Näheverhältnis zu dem Verfügungsberechtigten stehen (zum Beispiel dessen Arbeitnehmer, Familien- oder Haushaltsangehörige).
Überführung auf der Ladefläche
(2) Im Rahmen der Fahrzeugteilversicherung besteht ergänzend zu A.2.2 AKB auch Versicherungsschutz für Schäden an dem versicherten Fahrzeug durch einen Unfall des Transportmittels, auf dessen Ladefläche das versicherte Fahrzeug befördert wird (Transportmittelunfall).
Tierbiss und Folgeschäden
(3) Abweichend von A.2.2 Absatz 5 AKB gilt: Durch den Tierbiss ausgelöste Folgeschäden am Fahrzeug sind bis zu einer Höhe von 5.000 Euro je Schadenereignis mitversichert.
Lawinen, Erdrutsch, Muren und Dachlawinen
(4) Im Rahmen der Fahrzeugteilversicherung (vergl. A.2.2 AKB) sind zusätzlich Schäden durch die unmittelbare Einwirkung von Lawinen, Erdrutsch oder Muren versichert. Lawinen sind an Berghängen oder von Dächern niedergehende Schnee- oder Eismassen. Erdrutsch ist das Abgleiten größerer Erd- oder Gesteinsmassen auch in Verbindung mit Bäumen oder Bauwerken. Muren sind Abgänge von Geröll, Schlamm und Gesteinsmassen, auch in Verbindung mit Baumgruppen.
Schlüsselverlust nach Einbruch oder Raub
(5) Bei Verlust eines Fahrzeugschlüssels durch Einbruch, Raub oder räuberische Erpressung ersetzen wir – im Rahmen der Fahrzeugteilversicherung (vergl. A.2.2 AKB) – die Kosten für die zur Schadenverhütung notwendige Änderung der Fahrzeugschlösser und -schlüssel – bis zu einem Betrag von insgesamt 1.000 Euro je Schadenereignis. Hinweis: Die Fahrzeugschlüssel selbst sind im Rahmen von A.2.2 AKB mitversichert.
KFZ-Haftpflichtversicherung
Die KFZ-Haftpflicht ist bei Herzenssache immer Bestandteil der Deckung.
Alle Leistungsvarianten sind mit und ohne Selbstbehalt möglich. Eine zusätzliche Vorsorgeversicherung von bis zu 50 % des vereinbarten Versicherungswertes ist beitragsfrei möglich. Alle Leistungsvarianten beinhalten die Kfz-Haftpflichtversicherung, die gesetzlich vorgeschrieben ist (Deckungssummen 15 Mio. EUR je geschädigter Person). Eine Fahrerschutzversicherung können Sie zusätzlich vereinbaren. Für Fahrzeugsammlungen bieten wir Sonderlösungen an.
Bitte beachten Sie, dass einige Fahrzeugmodelle bzw. bei einer Versicherungsanfrage ab einer bestimmten Versicherungssumme Mindestselbstbehalte in der gewünschten Kaskoabsicherung in Kraft treten.
Sonderbedingungen
Unsere Sonderbedingungen können Sie hier herunterladen.
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Sie können Ihre Versicherungskosten hier berechnen und die Versicherung online abschließen. Eine eVB (elektronische Versicherungsbestätigung) erhalten Sie im Anschluss.